Beschlussvorlage - VO/2017/2354
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
63. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd" -
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Redentin Süd ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden:von der Straße Lütt Moor
im Osten:von der Osttangente (Straße Lütt Moor)
im Süden: vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese
im Westen:von der Straße Hoher Damm
(siehe Anlage)
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“
- Der Beschluss zur Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 30.04.2015 sowie am 28.07.2016 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung gefasst (Beschl.-Nr. VO/2015/1222 und VO/2015/1222-01). Ziel dieser Planung ist die Änderung des im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Gewerbegebietes in das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil- und Ferienpark im Bereich Redentin Süd.
Das Bauleitplanverfahren sollte ursprünglich im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist nach Abschluss des Planverfahrens der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, die Einleitung eines Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wäre nicht erforderlich gewesen.
Im Zuge des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 sind seitens der beteiligten Behörden jedoch Belange geltend gemacht worden, die die Durchführung eines Planverfahrens gemäß § 13a BauGB für diese Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr rechtfertigen. Somit soll das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 nun im sogenannten Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich im Parallelverfahren erforderlich. Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren ist einzuleiten.
Für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Ziele der Planung definiert:
- Änderung des im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietes in Sondergebiet und Grünfläche
- Änderung von Teilen der dargestellten Grünfläche in Sondergebiet
- Änderung von Teilen der dargestellten Grünfläche in Fläche für Wald
Letzteres ist erforderlich, da sich die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche mit einer Gehölzanpflanzung zu einer Waldfläche gemäß Waldgesetz entwickelt hat.
Der Bereich der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst ca. 8,2 ha.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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234,3 kB
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