Beschlussvorlage - VO/2017/2349
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Andrea Jeschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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05.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 3.909.181,45 € wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar zum 30.11.2017
aus dem BgA Stadtverkehr: 1.600.000,00 €
Einstellung in die Rücklagen: 2.309.181,45 €
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016.
Sachverhalt
Begründung:
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß § 20 EigVO verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Der Jahresabschluss 2016 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss 2016 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.909.181,45 € aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:
- Stadtreinigung: | 315.570,87 € |
- Stadtentwässerung: 918.813,20 €
- Stadtverkehr: 2.674.797,38 €
Im Bereich Stadtreinigung wurden im Wesentlichen Erlöse durch die Abfallgebühren (4.141 T€), die Straßenreinigungsgebühren (1.708 T€) sowie die Erstattungen für die Aufgabenübertragung der Grünflächenpflege (1.497 T€) erzielt. Im Geschäftsjahr 2016 blieben die Mengen der zu entsorgenden Abfälle und die Anzahl der zu bewirtschaftenden Iglu-Stellflächen nahezu konstant.
Die Investitionen des Bereiches Stadtreinigung beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 1.152 T€ und betrafen im Wesentlichen die Anschaffung je einer Kehrmaschine, eines Abfallsammelfahrzeugs, eines LKW sowie eines Kompostwenders.
Im Bereich Stadtentwässerung ist die der Berechnung zugrundeliegende Abwassermenge gegenüber dem Vorjahr um 113 Tm³ auf 2.853 Tm³ gestiegen, so dass sich die Gebühreneinnahmen um 285 T€ auf 7.450 T€ erhöhten.
Das Investitionsvolumen des Bereiches Stadtentwässerung betrug im Geschäftsjahr 2016 6.546 T€ und betraf im Wesentlichen Baumaßnahmen zur Verbesserung und Erweiterung des Kanalsystems sowie die Anschaffung von Ersatzfahrzeugen.
Der Bereich Stadtverkehr schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Gewinn von 2.675 T€ ab, was im Wesentlichen auf die Ausschüttung der Stadtwerke Wismar GmbH in Höhe von 2.142 T€ zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse stiegen im Jahr 2016 um 75 T€ auf 1.604 T€ an. Hauptursache hierfür war die Inbetriebnahme von zwei kostenpflichtigen Parkplätzen (PP Altstadt/Turmstraße und PP Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße) im März 2015. Erstmalig wurden auf diesen Parkplätzen ganzjährig Parkgebühren eingenommen.
Für Investitionen wurde im Bereich Stadtverkehr ein Gesamtbetrag in Höhe von 714 T€ aufgewendet, die im Wesentlichen die Herstellung weiterer Parkierungsanlagen betraf.
Der Bereich Stadtverkehr besteht aus den beiden Mandanten „BgA Stadtverkehr“ und „Verkehrsraum“. Das Beteiligungsergebnis ist Bestandteil des Ergebnisses des BgA Stadtverkehr. Das Ergebnis des BgA Stadtverkehr setzt sich aus den Hauptkostenstellen „gewerbliche Parkraumbewirtschaftung“ (Jahresergebnis: 2.118 T€, davon 2.142 T€ Beteiligungsergebnis SWW) und „Infrastruktur“ (Betriebshof und ZOB: - 5 T€) zusammen. Zum hoheitlichen Mandanten „Verkehrsraum“ gehören die Hauptkostenstellen „hoheitliche Parkraumbewirtschaftung“ (Jahresergebnis: 817 T€) und „Verkehrsanlagen/Straßenbeleuchtung“ (- 255 T€). Erwirtschaftete Mittel aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurden zur Finanzierung des Verlustes bei der Aufgabenerfüllung der Straßenbeleuchtung genutzt.
Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2016 des BgA Stadtverkehr 1.600.000 € an den städtischen Haushalt auszuschütten. Vom Auszahlungsbetrag verbleiben 200 T€ im EVB, die für zusätzlich anfallende Mehraufwendungen für die Grünflächenpflege in der Hansestadt Wismar 2018 anfallen werden. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft weiterhin vor, den verbleibenden Betrag aus dem Jahresergebnis 2016 den Gewinnrücklagen zuzuführen. Die Rücklage soll insbesondere zur Tilgung offener Verbindlichkeiten sowie für notwendige Baumaßnahmen zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Parkraumkonzeptes verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.4760000 | Ertrag in Höhe von | 1.600 T€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.5673000 | Aufwand in Höhe von | 253,2 T€ |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.6760000 | Einzahlung in Höhe von | 1.600 T€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.7673000 | Auszahlung in Höhe von | 253,2 T€ |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 22 KV MV i.V.m. § 5 EigVO MV | ||
