Beschlussvorlage - VO/2013/0676
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionales Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 60.2 Abt. Planung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Jeske, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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04.06.2013
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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04.06.2013
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04.06.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.06.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Im Jahr 2011 wurde die Interkommunale Kooperationsvereinbarung zur Bestätigung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar von der Hansestadt Wismar sowie den Gemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow geschlossen.
Als erstes Leitprojekt wurde die Erarbeitung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes angestrebt.
Hierzu hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg Ende 2011 das Planungsbüro Junker und Kruse aus Dortmund mit der Erarbeitung beauftragt.
Das gleiche Büro hatte bereits den Einzelhandelsfachplan der Hansestadt Wismar aus 2002 und dessen Fortschreibung, die 2008 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, erarbeitet.
Das Regionale Einzelhandelskonzept beruht u.a. auf einer Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes im Stadt-Umland-Raum Wismar, der Analyse der Angebots- und Nachfrageseite, der Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Ergänzungsstandorte und der Erarbeitung einer regionstypischen Sortimentsliste.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der beteiligten Gemeinden, des Landkreises Nordwestmecklenburg, des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg sowie des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V haben die Konzepterarbeitung in einem engen Abstimmungs-verfahren begleitet.
Für die kommenden Jahre soll es als Grundlage für eine städtebauliche und raumordnerische Bewertung von (auch großflächigen) Einzelhandelsvorhaben im gesamten Stadt-Umland-Raum dienen.
Vorhaben sollen an die ihrer Versorgungsfunktion entsprechenden Standorte gelenkt werden, um dadurch negative Auswirkungen auf die vorhandene gewachsene Zentrenstruktur und insbesondere auf die Wismarer Innenstadt zu vermeiden (Schutzfunktion).
Zu den wesentlichen Zielen gehören die Sicherung der landesplanerischen Funktion der Hansestadt Wismar als Mittelzentrum, sowie die Sicherung einer attraktiven und zukunftsfähigen Einzelhandelsstruktur im gesamten Stadt-Umland-Raum, die eine möglichst flächendeckende Grundversorgung mit einschließt.
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat das Konzept auf seiner Verbandsversammlung am 28.11.2012 bestätigt und für die weitere Umsetzung freigegeben. Im Vorfeld hatte bereits der Verbandsvorstand seine Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Es wird empfohlen, dass Regionale Einzelhandelskonzept zu beschließen, um die darin getroffenen Festsetzungen für zukünftige Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungs-verfahren im gesamten Stadt-Umland-Raum zu berücksichtigen und umsetzen zu können.
Für das Nahversorgungszentrum Kagenmarkt (Punkt 6.3.6, S. 63-64) wird seitens der Verwaltung zur Unterstützung der Argumentation im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75/09 Wohngebietszentrum Kagenmarkt folgende Konkretisierung zum Konzeptinhalt angeregt: Das ausgewiesene bipolare Zentrum ist zu trennen. Der südliche Bereich mit dem sogenannten prägenden Anbieter (Vollversorger Markant) ist als Hauptzentrum, der restliche Bereich als Nebenzentrum zu kennzeichnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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