Beschlussvorlage - VO/2017/2316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Kameraden Sven Triebess als stellvertretenden Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar. Der Kamerad Sven Triebess wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Da der ehemalige stellvertretenden Wehrführer Kamerad Nico Porath mit Wirkung zum 01.06.2017 zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar ernannt wurde, wurde eine Neuwahl des stellvertretenden Wehrführer erforderlich.

 

Gemäß Brandschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier § 12 Abs. 1, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung und der stellvertretenden Wehrführer ist nach seiner Wahl zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr“Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar am 09.06.2017 wurde der Kamerad Sven Triebess für die Wahlperiode von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer gewählt; siehe Wahlprotokoll.

 

Stellvertretenden Wehrführer:Sven Triebess, geboren am 08.02.1987

 

Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat:

 

- Kamerad Triebess ist seit dem 24.02.1998 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt:

 

- Kamerad Triebess ist als Gruppenführer qualifiziert,

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der wahl zur Teilnahme verpflichtet:

 

- Kamerad Triebess absolviert den Lehrgang Leiter einer Feuerwehrvom 25.09.-29.09.2017

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

 

- Kamerad Triebess ist gegenwärtig 30 Jahre alt.

 

Als Anlage sind der Wahlvorschlag und die Wahlniederschrift der Vorlage beigefügt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch:

§ 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V

§ 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V

 

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Anlagen

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