Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2247-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund:

 

Auf Seite 5 des Stadtanzeigers wurde über den internationalen Aktionstag für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern informiert und eine Reihe von Statements abgedruckt, darunter auch vom Bürgermeister, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Bürgerschaftspräsidenten der Hansestadt Wismar.

 

Die dazu gestellten Fragen der Fraktion wurden mit dem Hinweis auf die Geltung von Tarifverträgen und auf politische Entscheidungen beantwortet, eigene Verantwortlichkeiten und Handlungsmöglichkeiten wurden nicht gesehen.

 

Nimmt man die in der Anzeige im Stadtanzeiger und in der Antwort genannten Ursachen der geringen Entlohnung in typischen Frauenberufen oder die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Beispiele, gibt es dennoch Möglichkeiten sich über die Bekenntnisse hinaus zu engagieren.

 

Fragen:

 

  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Hansestadt Wismar bzw. ihrer Handlungsträger in den jeweiligen Gliederungen unternommen, um die Tarifverträge auf Entgeltgleichheit zu untersuchen und anzupassen?

 

  1. Das Vergaberecht erlaubt Ausschreibungen, in denen soziale Kriterien bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes mitberücksichtigt werden. Wurde der Nachweis der gerechten Entlohnung von Frauen in Ausschreibungen oder Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert? Wenn nein, warum nicht?

 

 

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