Beschlussvorlage - VO/2017/2324
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Aufsichtsratssitze in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, folgende Personen als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH vorzuschlagen:
- Frau Elke Guske
- Herr Sigfried Rakow
- Frau Prof. Dr. Marion Wienecke
- Herr Peter Manthey
- Herr Tommy Klein
Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.
Gem. § 9 Abs. 2 können die Mitglieder längstens für die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Danach endet die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit.
Das maßgebende vierte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates ist das Jahr 2016.
Der Jahresabschluss 2016 wird im Juli 2017 in der stattfindenden Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Mit dieser Beschlussfassung endet die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH besteht nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus fünf Mitgliedern, die durch die Gesellschafterin entsandt werden.
Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat als Vertreter der Hansestadt Wismar an:
Frau Prof. Dr. Marion WieneckeAufsichtsratsvorsitzende
Frau Elke Gustke
Herr Horst Lüdemann
Herr Peter Manthey
Herr Tommy Klein
Gemäß § 71 Abs. 1 S. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) erfolgt in den Fällen, in denen einer Gemeinde mehrere Sitze in einem Organ zustehen, die Bestellung der Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durch die Gemeindevertretung.
Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden folgende Personen vorgeschlagen:
SPD-FraktionFrau Elke Guske
CDU-FraktionHerr Sigfried Rakow
Fraktion Die LinkeFrau Prof. Dr. Marion Wienecke
Fraktion FDP/GrüneHerr Peter Manthey
Für – Wismar - Fraktion Herr Tommy Klein
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 71 KV M-V | ||
