Fraktionsantrag - VO/2017/2302
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumkonzept der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP-GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.)
a.)Der Bürgermeister wird beauftragt, die Parkierungsmöglichkeiten im Bewohnerparken im
St-Marienkirchof mit Markierungen zu versehen.
b.)Standorte des Bewohnerparkens zu eruieren, die ebenfalls über keine Markierungen
verfügen und dort das Anbringen von Markierungen zu prüfen.
2.)
Die Bürgerschaft beschließt
Bewohnern mit Parkausweis das Parken auf den Parkplätzen „Turmstraße/Sandparkplatz“
sowie auf dem Parkplatz „Ladestraße“ kostenfrei (alternativ: ab 17 Uhr) zu ermöglichen.
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.)
Im Bewohnerparken im St.-Marienkirchhof sind keine Park-Markierungen angebracht, die die Stellplatzgröße für einen PKW vorgeben. In der Folge kommt es daher zu großzügigen Ausnutzung der Gesamtfläche von einzelnen Nutzern. Die ohnehin wenigen Bewohnerparkplätze in der Altstadt werden dadurch unnötig verknappt. Durch Markierungen könnten diese Ineffizienzen vermieden werden. Zudem nimmt der Druck auf die Bewohner der Altstadt seit dem 01.06.2017 erneut stark zu, da nun auch der Ausweichparkplatz „ Turmstraße/Sandplatz“ kostenpflichtig geworden ist.
Zu 2.) Seit dem 01.06.2016 wird der Parkplatz „ Turmstraße/Sandparkplatz“ kostenpflichtig bewirtschaftet. Bewohnern der Altstadt geht somit ein wichtiger Ausweichparkplatz verloren, da generell zu wenig Bewohnerparkplätze vorhanden sind. Bewohner der Altstadt sind aber ebenso auf ihre PKW´s angewiesen wie Bewohner der übrigen Stadtteile. Sie können ihre PKW´s aber nicht „ verschwinden lassen“ und sind somit zwingend auf Parkflächen in der Peripherie angewiesen. Da Bewohner insbesondere auch schon zuvor den Parkplatz Turmstraße genutzt haben, findet keine Verdrängung anderer Nutzergruppen statt, da keine Übermäßige Nutzung durch Bewohner zu beobachten war. Durch die kostenpflichtige Benutzung des in Rede stehenden Parkplatzes zum 01.06.2017 werden Bewohner überdurchschnittlich hart und unverhältnismäßig getroffen, da Sie die veranschlagten Parkgebühren dann nahezu täglich zusätzlich zu den Gebühren für einen Bewohnerparkausweis zu entrichten haben.
