Beschlussvorlage - VO/2017/2289

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, folgende Personen als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Seehafen Wismar GmbH vorzuschlagen:

 

  1. Herr Michael Berkhahn

 

  1. Herr Kay Facklam

 

  1. Frau Renate Lüders

 

  1. .......................................

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar hält als Gesellschafterin der Seehafen Wismar GmbH  90 %  der Anteile am Stammkapital. 10 % der Anteile am Stammkapital werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gehalten.

 

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Mitglieder des Aufsichtsrates längstens für die nach § 102 Aktiengesetzt (AktG) zulässige Zeit bestellt werden. Danach endet die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit.

 

Das maßgebende vierte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates ist das Jahr 2016. Der Jahresabschluss 2016 wird im Juli 2017 in der stattfindenden Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Mit dieser Beschlussfassung endet die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.

 

Um nicht ohne beschlussfähiges Organ sein zu müssen, ist die Bestellung der künftigen Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Seehafen Wismar GmbH besteht nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus sechs Mitgliedern. Von diesen sind 4 Mitglieder auf Vorschlag des Gesellschafters Hansestadt Wismar  und zwei auf Vorschlag des Gesellschafters Land Mecklenburg-Vorpommern  von der Gesellschafterversammlung zu bestellen.

 

Gegenwärtig wurden folgende Personen in den Aufsichtsrat entsendet:

   

Herr Senator Michael Berkhahn

Frau Renate Lüders

Herr Kay Facklam

Herr Rene Domke.

 

Gemäß § 71 Abs. 1 S. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) erfolgt in den Fällen, in denen einer Gemeinde mehrere Sitze in einem Organ zustehen, die Bestellung der Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durch die Gemeindevertretung.

 

Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden folgende Personen vorgeschlagen:

 

SPD-FraktionHerr Kay Facklam

 

CDU-Fraktion Herr Michael Berkhahn

 

Fraktion Die LinkeFrau Renate Lüders

 

Ein weiterer Vorschlag lag der Verwaltung  zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage nicht vor.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                          X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                      X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                      X

Vorgeschrieben durch: § 71 i.V.m. 22 KV M-V

 

Loading...