Beschlussvorlage - VO/2017/2277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt eine der nachgenannten Personen als  ehrenamtliche Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren:

 

  1. Frau Roswitha Dürkopp,
  2. Frau Beate Baar,
  3. Herrn Michael Winter,
  4. Herrn Hannes Bergmann oder
  5. Herrn Marc André Hoffmann.
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Sachverhalt

Begründung:

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Entsprechend § 2 des Gesetzes ist jede Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und einem Vertreter zu besetzen.

 

Die Schiedsstelle der Hansestadt Wismar ist gegenwärtig mit

 

        Frau Petra Alde als Schiedsperson und

        Herrn Holger Suhrbier als Vertreter

 

besetzt. 

Während Herr Suhrbier erst am 25.06.2015 gewählt wurde und dementsprechend noch etwa 3 Jahre im Amt sein wird (VO/2015/1370), endet die Amtszeit von Frau Alde im August 2017 (Drs.-Nr. 0529-36/12).

Aus diesem Grund ist eine personelle Nachbesetzung der Schiedsperson erforderlich.

 

Die Aufforderung zur Interessenbekundung wurde am 22.04.2017 im örtlichen Stadtanzeiger sowie auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Im Ergebnis stehen die im Beschlussvorschlag genannten Bewerber für dieses Ehrenamt zur Verfügung.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen liegen im Büro der Bürgerschaft vor und können durch die Bürgerschaftsmitglieder eingesehen werden.

 

Jeder der o.a. Bewerberinnen und Bewerber erfüllt die formellen Kriterien entsprechend § 4 SchStG M-V und ist somit als Kandidatin bzw. Kandidat geeignet.

 

Für die aktuelle Neubesetzung als Schiedsperson ist nur eine Person erforderlich. Die für die Schiedsstellentätigkeit (insb. Fortbildung) eingestellten Haushaltsmittel sind überdies nur für insgesamt zwei Schiedspersonen (Schiedsperson & Vertreter) eingestellt worden.

 

Die Wahl der Schiedsperson bedarf gemäß § 5 SchStG M-V der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Wismar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901 5254900

Aufwand in Höhe von

200,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901 5254900

Aufwand in Höhe von

200,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §1 Abs. 1 SchStG MV

 

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