Fraktionsantrag - VO/2013/0702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin im Rechtsstreit um die Papagoyenkette (AZ: 28 O 101/12) nach § 516 ZPO zurückzunehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

Am 22.2.2013 wies das Landgericht Berlin die Klage der Hansestadt Wismar auf Herausgabe der Papagoyenkette ab. Der Bürgermeister legte Berufung dagegen ein und teilte dies der Bürgerschaft am 24.4.2013 mit.

 

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Verjährung des Anspruchs und verwies dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Es ist daher nicht zu erwarten, dass das Oberlandesgericht zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt. Um Schaden von der Stadt abzuwenden und weitere Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, auf die Berufung zu verzichten und das Urteil anzuerkennen.

 

Stattdessen sollte versucht werden, eine gütliche außergerichtliche Einigung mit der Beklagten zu erzielen; man könnte über einen symbolischen Kauf oder eine Dauerleihgabe zu Ausstellungszwecken verhandeln.

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Anlagen

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