Beschlussvorlage - VO/2013/0693
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.1 Abt. Verkehr
- Bearbeiter:
- Norbert Benz
- Beteiligt:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.05.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Die Bürgerschaft hat im Mai 2012 im Rahmen des Realisierungskonzeptes zum Parkraumkonzept ruhender Verkehr Altstadt Wismar eine neue Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar beschlossen. Entsprechend der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung der Parkgebühren vom 08.07.2010 ist die Gemeinde verantwortlich und zuständig dafür, eine Parkgebührenordnung zu beschließen.
Im Realisierungskonzept wurden 4 Zonen bei der Zoneneinteilung vorgeschlagen. Die finanzielle Bewirtschaftung erstreckt sich auf die in den Zonen I bis III dargestellten Parkflächen.
In der Einteilung der bewirtschafteten Straßen mit den Zonen I bis III wurde die vom Parkraumkonzept vorgegebene Aufteilung übernommen.
In einem Teilbereich der
- Lübschen Straße (von Neustadt bis Johannisstraße) und
- Dankwartstraße (von der Grünen Straße bis Sargmacher Straße)
waren keine bewirtschafteten Kurzzeitstellflächen vorgesehen.
Aufgrund von Gesprächen mit der WWG sowie Anregungen der dort ansässigen Geschäftsinhaber wurde in diesen Bereichen zusätzlich zum Realisierungskonzept, dass Kurzzeitparken mit Parkgebühr eingeführt. Bisher sind diese beiden Straßenabschnitte entsprechend der Auflistung im Absatz 1 zu § 5 Höhe der Gebühren der Zone II zugeordnet.
Mit dieser Änderung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar wird vorgeschlagen diese beiden Straßenabschnitte der Zone I zuzuordnen (siehe Maßnahme 2 Zwischenevaluierung).
Diese Straßenabschnitte werden in der Auflistung zu § 5 Höhe der Gebühren unter Zone 1 neu aufgenommen. Der Bereich Dankwartstraße (von am Schilde bis Grüne Straße) und Lübsche Straße (von Wallstraße bis Baustraße) verbleiben in Zone II.
Im Bericht der Zwischenevaluierung wird unter Maßnahme 4 die Ausweisung von Parkplätzen für Beschäftigte im Bereich Ladestraße/Parkplatz Busbahnhof für 1 Euro vorgeschlagen.
Diese Änderung eröffnet die Möglichkeit im Bereich Hafen/Bahnhof für Beschäftigte, Parkplätze der Ladestraße zu einem günstigen Tarif zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
Die finanziellen Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung werden im Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes nach der Eigenbetriebsverordnung dargestellt. Danach ergeben sich für das laufende Jahr 2013 geschätzte Mehreinnahmen von 8.000 Euro im Haushalt des EVB. | |||
Keine in städtischen HH | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
x | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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