Beschlussvorlage - VO/2013/0693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar

(Parkgebührenordnung).

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Bürgerschaft hat im Mai 2012 im Rahmen des Realisierungskonzeptes zum Parkraumkonzept ruhender Verkehr Altstadt Wismar eine neue Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar beschlossen. Entsprechend der „Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung der Parkgebühren“ vom 08.07.2010 ist die Gemeinde verantwortlich und zuständig dafür, eine Parkgebührenordnung zu beschließen.

Im Realisierungskonzept wurden 4 Zonen bei der Zoneneinteilung vorgeschlagen. Die finanzielle Bewirtschaftung erstreckt sich auf die in den Zonen I bis III dargestellten Parkflächen.

In der Einteilung der bewirtschafteten Straßen mit den Zonen I bis III wurde die vom Parkraumkonzept vorgegebene Aufteilung übernommen.

In einem Teilbereich der

- Lübschen Straße (von Neustadt bis Johannisstraße) und

- Dankwartstraße (von   der Grünen Straße bis Sargmacher Straße)

waren keine bewirtschafteten Kurzzeitstellflächen vorgesehen.

Aufgrund von Gesprächen mit der WWG sowie Anregungen der dort ansässigen Geschäftsinhaber wurde in diesen Bereichen zusätzlich zum Realisierungskonzept, dass Kurzzeitparken mit Parkgebühr eingeführt. Bisher sind diese beiden Straßenabschnitte entsprechend der Auflistung im Absatz 1 zu „§ 5 Höhe der Gebühren“ der Zone II zugeordnet.

Mit dieser Änderung der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar wird vorgeschlagen diese beiden Straßenabschnitte der Zone I zuzuordnen (siehe Maßnahme 2 Zwischenevaluierung).

Diese Straßenabschnitte werden in der Auflistung zu „§ 5 Höhe der Gebühren“ unter Zone 1 neu aufgenommen. Der Bereich Dankwartstraße (von am Schilde bis Grüne Straße) und Lübsche Straße (von Wallstraße bis Baustraße) verbleiben in Zone II.

Im Bericht der Zwischenevaluierung wird unter Maßnahme 4 die Ausweisung von Parkplätzen für Beschäftigte im Bereich Ladestraße/Parkplatz Busbahnhof für 1 Euro vorgeschlagen.

Diese Änderung eröffnet die Möglichkeit im Bereich Hafen/Bahnhof für Beschäftigte, Parkplätze der Ladestraße zu einem günstigen Tarif zur Verfügung zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung werden im Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes nach der Eigenbetriebsverordnung dargestellt. Danach ergeben sich für das laufende Jahr 2013 geschätzte Mehreinnahmen von 8.000 Euro im Haushalt des EVB.

Keine in städtischen HH

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

x

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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