Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2254

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Fragen:

 

1.)Wie viele Spielhallen in der Hansestadt Wismar verfügen über eine glückspielrechtliche Erlaubnis, die vor dem 28. Oktober 2011 erteilt worden ist?

 

2.) Wie viele Spielhallen in der Hansestadt Wismar verfügen über eine glückspielrechtliche Erlaubnis, die nach dem 28. Oktober 2011 erteilt worden ist? Frage 1. und 2. bitte nach Anzahl der Konzessionen, Konzessionsträger und Standort aufschlüsseln!

 

3.) Wie viele weitere Spielstätten (Gastronomieausstellung bzw. Wett-büros etc.) existierten zwischen 2010 und 2016 in der Hansestadt Wismar?

 

4.) Wie hoch waren die Einnahmen der Hansestadt Wismar durch die Vergnügungssteuer     sowie Gewerbesteuer     aus gewerblichen Spielhallen jeweils in den Jahren 2010-2016?

 

5.) Welche Auswirkungen erwartet die Hansestadt Wismar auf die Vergnügungs- und Gewerbesteuereinnahmen durch das Inkrafttreten der glückspielrechtlichen Regelungen ab       1. Juli 2017?

 

6.)Wie viele Spielhallen in der Hansestadt Wismar sind von den ab dem 1. Juli 2017 geltenden Regelungen hinsichtlich des Mindestabstandes zu anderen Spielhallen, zu Schulen bzw. dem Bestehen einer Mehrfachkonzession betroffen?

 

7.) Wie viele Härtefallanträge wurden seitens der Betreiber von Spielhallen gestellt?

 

8.)Wie viele dieser Härtefallanträge wurden positiv, negativ bzw. bis dato noch nicht entschieden und wie viele Rechtsstreitigkeiten sind in diesem Zusammenhang bereits registriert?

 

9.) Wie viele Beratungsstellen in der Hansestadt Wismar bieten Menschen bei Problem mit Glücksspielen fachkundige Hilfe an und wie nutzen die Ordnungsbehörden deren Expertise?

 

10.) Wie bewertet die Hansestadt Wismar biometrische Einlasssysteme (Face-Check, Finger-Print) als ergänzenden Maßnahmen zur Sicherung des Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutzes?

 

11.) Wie wird die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages betreffende Regelungen hinsichtlich der Spielhallen in der Hansestadt Wismar evaluiert und welche Akteure werden in diese Evaluation eingebunden?

 

12.) Wie bewertet die Hansestadt Wismar das Risiko der Schadensersatzansprüche, für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht, die Abstandsregelungen für Konzessionen, die vor dem 28. Oktober 2011 erteilt wurden, als zu starken Eingriff in die Gewerbefreiheit (Art. 11 GG) und die Eigentumsgarantie (Art 14 GG) wertet?

 

 

 

 

Loading...