Beschlussvorlage - VO/2017/2232-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Barnekow und der Hansestadt Wismar zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Ronny Bieschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Bieschke, Ronny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Übernahme der Aufgaben der Gemeinde Barnekow nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Hansestadt Wismar. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter Beachtung der ggf. noch zu erwartenden Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Gemeinde Barnekow ist es derzeit aufgrund der angespannten Situation in den Reihen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht möglich, die ihr nach Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Für die Überbrückung dieses Personalengpasses soll die Aufgabe des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 nach BrSchG M-V auf die Hansestadt Wismar übertragen werden.
Die Gemeinde Barnekow wird während der Vertragslaufzeit Bemühungen ergreifen, entsprechend dem
§ 2 des Brandschutzgesetzes M-V eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Sollte die Gemeinde Barnekow vor Ende der Geltungsdauer dieses Vertrages in der Lage sein, ihre Aufgabe nach dem Brandschutzgesetz M-V wieder selbst zu erfüllen, so besteht für sie die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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