Beschlussvorlage - VO/2017/2218
Grunddaten
- Betreff:
-
Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundestagswahl 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Nowatschin, Sophie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundestagswahl am 24.09.2017:
Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld von insgesamt 35,00 €, deren Stellvertretung 30,00 €.
Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld von insgesamt 25,00 €.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO), in der geltenden Fassung, kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Insofern erhalten die Schriftführer/innen sowie die stellvertretenden Wahlvorsteher/innen und stellvertretenden Schriftführer/innen ein höheres Erfrischungsgeld als in der Bundeswahlordnung vorgesehen ist.
Die Gewinnung von 192 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig. Das Erfrischungsgeld soll einen Beitrag dazu leisten, Wahlberechtigte zum freiwilligen Engagement zu motivieren und soll darüber hinaus zu einer höheren Wertschätzung dieser Tätigkeit für alle Wahlhelfer beitragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695300 /THH 06 | Aufwand in Höhe von | 3.700,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7695300 /THH 06 | Auszahlung in Höhe von | 3.700,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695300 /THH 06 | Aufwand in Höhe von | 30,000,00 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
