Beschlussvorlage - VO/2017/2205
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung, Benutzungs- und Entgeltordnung und Mitgliedschaft der Musikschule der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Edelgard Scheidt
- Beteiligt:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Scheidt, Edelgard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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08.05.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung wird beschlossen.
2. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musikschule der Hansestadt Wismar vom 29.02.2016 wird mit Wirkung zum 01.08.2017 aufgehoben.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Austritt der Musikschule der Hansestadt Wismar aus dem Verband deutscher Musikschulen herbeizuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Musikschulangebot der Hansestadt Wismar wird zum 31.07.2017 aufgehoben. Dazu haben die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg jeweils einen Beschluss gefasst. Inzwischen wurde der entsprechende öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen den beiden Gebietskörperschaften hierzu abgeschlossen. Als Folge sind die Satzung und die Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule aufzuheben. Die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschule entfällt, da die Eigenständigkeit der Einrichtung aufgehoben wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Fusion der Musikschulen auf der Grundlage der Beschlüsse der Bürgerschaft (VO/2016/2063) und des Kreistages.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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