Beschlussvorlage - VO/2017/2210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, den notwendigen 10%-igen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 300.000,00 € für die Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle in der Bürgermeister-Haupt-Str. 31 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereit zustellen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss VO/2015/1537 stellte die Hansestadt Wismar im November 2015 den Interessenbekundungsantrag mit der Maßnahme „Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle“ in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgenommen zu werden. Leider erhielt die Hansestadt Wismar im März 2016 eine Absage.

Nun teilte das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit Schreiben vom 24.03.2017 der Hansestadt Wismar mit, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 08.03.2017 beschlossen hat, das Projekt „Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle“ aus dem o. g. Bundesprogramm zu fördern. Grundlage der Entscheidung war unser vorliegender Antrag aus dem Jahr 2015 in dem Gesamtkosten zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in Höhe von 3.000.000,00 € genannt wurden.

Die Fördersumme beträgt 2.700.000,00 € (90%). Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre  2017 bis 2020.

Neben einem ergänzenden Antrag zur Interessenbekundung ist auch ein neuer Bürgerschaftsbeschluss zur Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10% notwendig. Alle im „Projektaufruf 2016“ aufgestellten Regeln und Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des Investitionsprogrammes zum Haushalt 2016/2017. Das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. des städtischen Eigenmittelanteils steht damit zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.6816620 / 07

Einzahlung in Höhe von

135.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.7852200 / 07

Auszahlung in Höhe von

150.000

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich

 

        im Haushaltsjahr 2017 einzahlungsseitig voraussichtlich auf 135.000 € und auszahlungsseitig auf voraussichtlich 150.000 € (entspricht 5 % der Gesamteinzahlungen bzw. -auszahlungen der Maßnahme)

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (2018 bis 2020)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.6816620 / 07

Einzahlung in Höhe von

2.565.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

42401.7852200 / 07

Auszahlung in Höhe von

2.850.000

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich

 

        im Haushaltsjahr 2018 einzahlungsseitig voraussichtlich auf 540.000 € und auszahlungsseitig auf voraussichtlich 600.000 € (entspricht 20 % der Gesamteinzahlungen bzw. -auszahlungen der Maßnahme)

 

        im Haushaltsjahr 2019 einzahlungsseitig voraussichtlich auf 1.080.000 € und auszahlungsseitig auf voraussichtlich 1.200.000 € (entspricht 40 % der Gesamteinzahlungen bzw. -auszahlungen der Maßnahme)

 

        im Haushaltsjahr 2020 einzahlungsseitig voraussichtlich auf 945.000 € und auszahlungsseitig auf voraussichtlich 1.050.000 € (entspricht 35 % der Gesamteinzahlungen bzw. -auszahlungen der Maßnahme).

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

(Maßnahme-Nr.: 42401.12000)

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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