Beschlussvorlage - VO/2017/2193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung WM

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV

Landesamt für innere Verwaltung MV

Straßenbauamt Schwerin

Deutsche Bahn AG DB Immobilien

Deutsche Bahn AG DB Station & Service

Eisenbahn-Bundesamt

EVB

Wasser- und Bodenverband

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde

Der Bürgermeister als untere Verkehrsbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Cornelia und Hartmut Waasner

Dr. Eberhardt Blei

Dr. Holger und Sigrid Manthey, Alfons Voß, Michael Kiczynski

Sofie Wagner

Dr. Ernst Weichbrodt

Beirat für Menschen mit Behinderung, Dr. Antje Bernier, Wolfgang Ittler, Wolfgang Griese

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1a-1c)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80/11

"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 80/11

"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Nordwesten: durch die Poeler Straße

im Nordosten:durch das Gelände der Deutschen Bahn AG

im Südosten: durch die Rostocker Straße

im Südwesten:   durch die Bahnhofstraße sowie durch die Parkanlage Lindengarten,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der

vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als

Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurde aus der rechtswirksamen 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt WismarUmwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 80/11

"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung

während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b, 1c)

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und

die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3, 3a) wurden entsprechend des

Abwägungsvorschlages angepasst.

Der Planung liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Zuarbeit zum Umweltbericht zugrunde.

(Anlage 4)

Des Weiteren wurden ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen (Anlage 5) sowie ein Verkehrsgutachten (Anlage 6) angefertigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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