Beschlussvorlage - VO/2017/2191-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Marktsatzung der Hansestadt Wismar.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die hier vorliegende Marktsatzung wurde aufgrund des Überarbeitungsbedarfs der bisher gültigen Wochenmarktsatzung aus dem Jahr 2011 sowie der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen der Hansestadt Wismar von 2001 erstellt, sowie unter der Maßgabe eines verbesserten Kostendeckungsgrades des Produktes Märkte.

Mit der Wochenmarktsatzung wird nicht nur eine neue Gebührenkalkulation vorgelegt, sondern es wurden auch die Modalitäten von Durchführung, Zulassung und Nutzung überprüft und teilweise angepasst.

Nach Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe sowie im Finanzausschuss wurden mehrere Änderungen an der Satzung vorgenommen. Zum einen wurden unter § 4, Absatz 3 zum besseren Verständnis Informationen zu den Zulassungsbedingungen ergänzt.

Zum anderen sollen die Standgebühren nun stufenweise angehoben werden.

      

Marktplatz

pro lfd. m/ Tag

Wendorf und Friedenshof

pro lfd. m/ Tag

Gebühren, alt :

Verkaufsstände / Imbisse (Mo-Fr)

Verkaufsstände / Imbisse (Sa)

Selbsterzeuger / Kleingärtner

      

5,00

2,50

20,00 im Jahr

      

5,00

2,50

20,00 im Jahr

Gebühren, neu :

Verkaufsstände / Imbisse (Mo-Fr)

Verkaufsstände / Imbisse (Sa)   - ab 01.05.2017

Verkaufsstände / Imbisse (Sa)   - ab 01.05.2019

Selbsterzeuger / Kleingärtner (Mo-Fr)

Selbsterzeuger / Kleingärtner(Sa)

      

6,00

4,00

5,00

3,00

2,50

      

5,00

-

-

2,50

-

 

Bei einer stufenweisen Erhebung der vorgeschlagenen Gebühren ergibt sich eine voraussichtliche Kostendeckung von 90% im Zeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2019 und von 95 % ab dem 01.05.2019.

 

Gebühren anderer Märkte in Mecklenburg-Vorpommern zum Vergleich:

 

Stadt

Gebührenhöhe

pro m/ Tag

Bemerkungen

Güstrow

1,90 pro Frontmeter

2,50 Lichtstrom,  5,00 Starkstrom

Schwerin

1,78 pro m²

6,00 Strom

Neustrelitz

1,26 , bzw. 1,42 bei Stromentnahme pro m²

zusätzlich Kosten für Wasser/ Abwasser

 

Grevesmühlen

4,00 pro Frontmeter

 

Ribnitz-Damgarten

Frische Händler: 4,50

Handelsware: 6,00

Selbsterzeuger: 0,50

2,50 Strom

Neubrandenburg

5,20 pro Frontmeter

zusätzlich Kosten für Strom und Wasser

Rostock

Grün: 0,95 + 0,46 (Werbegebühr) + MwSt pro m²

Handelsware/Imbiss: 1,22 + 0,46 (Werbegebühr) + MwSt pro m²

 

      

Für die Unterschiede in der Gebührenhöhe gibt es verschiedene Gründe. Neben den Unterschieden in der Abrechnung, wie Front- oder Quadratmeter, die Anwendung von Mehrwertsteuer oder die zum Teil separate Abrechnung von Energiekosten, spielt vor allem eine Rolle, welche Aufwendungen in die Kalkulation der Gebühren einfließen. In die hier vorliegende Kalkulation fließen z.B. sowohl die Sondernutzungsgebühren für die Flächen ein, als auch eine kostenintensive Müllentsorgung, zu der wir durch die zuständige Behörde verpflichtet sind. Beides sind Beispiele für Kosten, die nicht an allen anderen Orten genauso berücksichtigt werden müssen.

 

Ebenfalls nach Beratung in den Ausschüssen wurden die Öffnungszeiten der Märkte noch einmal verändert. Nachdem in dem ersten Entwurf der Marktsatzung am Samstag ein Verkauf bis 14:00 Uhr vorgesehen war, sollen die Öffnungszeiten nun gelten wie folgt:

Marktplatz:

neu: Dienstag, Donnerstag08:00 17:00 Uhr
Samstag08:00 13:00 Uhr

alt:Dienstag, Donnerstag08:00 17:00 Uhr
Samstag08:00 13:00 Uhr

Wendorf:

neu:Dienstag, Donnerstag08:00 14:00 Uhr

alt:Dienstag, Donnerstag08:00 15:00 Uhr

Friedenshof:

neu:Freitag08:00 14:00 Uhr

alt:Freitag08:00 14:00 Uhr

      

Weitere Veränderungen, die an der Marktsatzung vorgenommen wurden, dienen insbesondere der Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, sowie der rechtssicheren Durchführung der Märkte unter        Berücksichtigung geltender Gesetze und Vorschriften.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Ertrag in Höhe von

35.486,61

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Einzahlung in Höhe von

35.486,61

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Ertrag in Höhe von

53.289,91

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Einzahlung in Höhe von

53.298,91

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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