Beschlussvorlage - VO/2017/2191-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Wochenmarktsatzung der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater
- Bearbeiter:
- Theresa Eberlein
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 13.3 Tourismuszentrale; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.4 Abt. Geschäftsbuchhaltung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Eberlein, Theresa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.04.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Die hier vorliegende Marktsatzung wurde aufgrund des Überarbeitungsbedarfs der bisher gültigen Wochenmarktsatzung aus dem Jahr 2011 sowie der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen der Hansestadt Wismar von 2001 erstellt, sowie unter der Maßgabe eines verbesserten Kostendeckungsgrades des Produktes Märkte.
Mit der Wochenmarktsatzung wird nicht nur eine neue Gebührenkalkulation vorgelegt, sondern es wurden auch die Modalitäten von Durchführung, Zulassung und Nutzung überprüft und teilweise angepasst.
Nach Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe sowie im Finanzausschuss wurden mehrere Änderungen an der Satzung vorgenommen. Zum einen wurden unter § 4, Absatz 3 zum besseren Verständnis Informationen zu den Zulassungsbedingungen ergänzt.
Zum anderen sollen die Standgebühren nun stufenweise angehoben werden.
| Marktplatz pro lfd. m/ Tag | Wendorf und Friedenshof pro lfd. m/ Tag |
Gebühren, alt : Verkaufsstände / Imbisse (Mo-Fr) Verkaufsstände / Imbisse (Sa) Selbsterzeuger / Kleingärtner |
5,00 € 2,50 € 20,00 € im Jahr |
5,00 € 2,50 € 20,00 € im Jahr |
Gebühren, neu : Verkaufsstände / Imbisse (Mo-Fr) Verkaufsstände / Imbisse (Sa) - ab 01.05.2017 Verkaufsstände / Imbisse (Sa) - ab 01.05.2019 Selbsterzeuger / Kleingärtner (Mo-Fr) Selbsterzeuger / Kleingärtner(Sa) |
6,00 € 4,00 € 5,00 € 3,00 € 2,50 € |
5,00 € - - 2,50 € - |
Bei einer stufenweisen Erhebung der vorgeschlagenen Gebühren ergibt sich eine voraussichtliche Kostendeckung von 90% im Zeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2019 und von 95 % ab dem 01.05.2019.
Gebühren anderer Märkte in Mecklenburg-Vorpommern zum Vergleich:
Stadt | Gebührenhöhe pro m/ Tag | Bemerkungen |
Güstrow | 1,90 € pro Frontmeter | 2,50 € Lichtstrom, 5,00 € Starkstrom |
Schwerin | 1,78 € pro m² | 6,00 € Strom |
Neustrelitz | 1,26 €, bzw. 1,42 € bei Stromentnahme pro m² | zusätzlich Kosten für Wasser/ Abwasser
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Grevesmühlen | 4,00 € pro Frontmeter |
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Ribnitz-Damgarten | Frische Händler: 4,50 € Handelsware: 6,00 € Selbsterzeuger: 0,50 € | 2,50 € Strom |
Neubrandenburg | 5,20 € pro Frontmeter | zusätzlich Kosten für Strom und Wasser |
Rostock | Grün: 0,95 € + 0,46 € (Werbegebühr) + MwSt pro m² Handelsware/Imbiss: 1,22 €+ 0,46 € (Werbegebühr) + MwSt pro m² |
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Für die Unterschiede in der Gebührenhöhe gibt es verschiedene Gründe. Neben den Unterschieden in der Abrechnung, wie Front- oder Quadratmeter, die Anwendung von Mehrwertsteuer oder die zum Teil separate Abrechnung von Energiekosten, spielt vor allem eine Rolle, welche Aufwendungen in die Kalkulation der Gebühren einfließen. In die hier vorliegende Kalkulation fließen z.B. sowohl die Sondernutzungsgebühren für die Flächen ein, als auch eine kostenintensive Müllentsorgung, zu der wir durch die zuständige Behörde verpflichtet sind. Beides sind Beispiele für Kosten, die nicht an allen anderen Orten genauso berücksichtigt werden müssen.
Ebenfalls nach Beratung in den Ausschüssen wurden die Öffnungszeiten der Märkte noch einmal verändert. Nachdem in dem ersten Entwurf der Marktsatzung am Samstag ein Verkauf bis 14:00 Uhr vorgesehen war, sollen die Öffnungszeiten nun gelten wie folgt:
Marktplatz:
neu: Dienstag, Donnerstag08:00 – 17:00 Uhr
Samstag08:00 – 13:00 Uhr
alt:Dienstag, Donnerstag08:00 – 17:00 Uhr
Samstag08:00 – 13:00 Uhr
Wendorf:
neu:Dienstag, Donnerstag08:00 – 14:00 Uhr
alt:Dienstag, Donnerstag08:00 – 15:00 Uhr
Friedenshof:
neu:Freitag08:00 – 14:00 Uhr
alt:Freitag08:00 – 14:00 Uhr
Weitere Veränderungen, die an der Marktsatzung vorgenommen wurden, dienen insbesondere der Sicherheit und Ordnung auf den Märkten, sowie der rechtssicheren Durchführung der Märkte unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Vorschriften.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301/THH 3 | Ertrag in Höhe von | 35.486,61 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301/THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 35.486,61 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301/THH 3 | Ertrag in Höhe von | 53.289,91 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301/THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 53.298,91 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
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60,5 kB
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