Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2222

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Bundesländer erhalten seit 2006 bis 2019 vom Bund eine Förderung von jährlich 518,2 Mio. . Zum 1.1.2017 wurden die Finanzmittel auf über 1,5 Mrd. aufgestockt. Diese Mittel geben dann die Bundesländer gezielt bei regionalen Versorgungsengpässen weiter.

 

Wie in anderen Bundesländern hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 07.02.2017 eine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Schaffung von belegungs gebundenen Mietwohnungenerlassen. Förderfähig ist die Schaffung von Wohnungen in Gemeinden in M-V, in denen die Leerstandsquote die wohnwirtschaftlich gebotene Fluktuationsreserve von 4 % unterschreitet.

 

Aus der Haushalts- und Wohnungsnachfrageprognose geht hervor, dass in der Hansestadt Wismar die Leerstandsquote im Jahre 2015 bei 5,6 % liegt.

 

Seit längerem können wir einen Zuzug von Einwohnern in unsere Stadt erleben. Aufgrund der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung (Ansiedlung der MV Werften) muss mit weiteren Zuzügen gerechnet werden.

 

Vorausschauend auf die nächsten Jahre muss diese Entwicklung in die Nachfrage und den Bedarf an sozialem Wohnungsraum mit einfließen. Denn schon die Entwicklungen in der Nachfrage nach Kita-Plätzen und Grundschulplätzen haben gezeigt, dass eine langfristige Planung für die Stadtentwicklung sehr wichtig ist.

 

Frage:

 

  1. Wie hoch liegt im Vergleich zur Wohnungsnachfrageprognose 2015 aktuell die Leerstandsquote in der Hansestadt Wismar?
  2. Wie sieht der jetzige Bedarf an sozialem Wohnungsraum aus und wie wird sich die Nachfrage vor dem Hintergrund der weiteren Stadtentwicklung zukünftig entwickeln?
  3. Können die Wohnungsunternehmen aus der erwähnten Richtlinie des Ministeriums Fördermittel beantragen, wenn unsere durchschnittliche Leerstandquote unter 4 Prozent liegen würde oder in einem Stadtteil unter 4 Prozent liegen würde?

 

 

 

Loading...