Beschlussvorlage - VO/2017/2182
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherungsmaßnahmen am Dach und Dachtragwerk der Mühlengrube 27 (Wohnhaus)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; Sonstige - Beratung mit Externen; 60.1 Abt. Bauordnung; 10.63 SG Liegenschaften; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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10.04.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Das Grundstück Mühlengrube 27 (Flurstück 1389/2) befindet sich im Block 3 am äußeren Altstadtring an exponierter Stelle im Sanierungsschwerpunkt Nördliche Altstadt.
Da der damalige Eigentümer die erteilte Baugenehmigung nicht umsetzen konnte, wurde die Veräußerung der Liegenschaft Ende 2014 rückabgewickelt. Es wurde deshalb wieder in das Sondervermögen der Hansestadt Wismar (D4-Grundstücke), treuhänderisch verwaltet vom Sanierungsträger DSK, eingegliedert.
Das Grundstück ist vollständig überbaut mit einem 2-geschossigen, seinerzeit zu Wohnzwecken errichteten Gebäude, welches ursprünglich zum historischen Ensemble der Stadtmühle gehörte. Das Gebäude steht als Einzeldenkmal unter Schutz. Es wurde wie das benachbarte ehemalige Kasernengebäude Mühlenstraße 32 (ehem. Arbeitsamt) vom Wismarer Architekten Helmuth Brunswig gebaut und steht an stadthistorisch sehr bedeutender Stelle zwischen der ehemaligen Stadtmauer und dem Wasserzulauf zur Mühlengrube.
Durch den langen Leerstand seit der Nutzungsaufgabe in den 1990-er Jahren leidet die Bausubstanz erheblich. Der allgemeine Gebäudezustand ist stark sanierungsbedürftig.
Im Ergebnis der in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres durchgeführten Bestandsaufnahme einschließlich einer umfangreichen Schadensuntersuchung sind zur Erhaltung des Einzeldenkmals dringend Sicherungsarbeiten notwendig.
Im Wesentlichen sind vorgesehen:
- Bekämpfung des echten Hauschwamms
- Statische Reparatur des Dachtragwerks
- Rückbau der Schornsteinköpfe sowie Dacheindeckung
- Schließung der Dachhaut
- Wiederherstellung der Dachentwässerung
Die Gesamtkosten der Sicherungsmaßnahme am Dach und am Dachtragwerk wurden mit 145.685,00 € ermittelt.
Die Finanzierung als Sicherungsmaßnahme (Förderobergrenze von 150,00 €/m² Bruttogrundfläche gemäß Anlage 9 der Städtebauförderrichtlinie M-V, lfd. Nr. 5, Buchstabe E 9) ist aufgrund der nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel als alleinige Finanzierungsquelle für die Sicherung des Daches bis in einer Höhe von 146.600,00 € möglich. Weitere Finanzierungsmittel z. B. aus Haushaltsmitteln sind nicht vorhanden.
Die Kosten für die Sicherungsmaßnahme in Höhe von 145.685,00 € sind gemäß der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern förderfähig und sollen aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt: HH-Plan Band III SSV Altstadt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103417 | Ertrag in Höhe von | 145.685,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5264900 | Aufwand in Höhe von | 145.685,00 € |
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Finanzhaushalt: HH-Plan Band III SSV Altstadt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103617 | Einzahlung in Höhe von | 145.685,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7264900 | Auszahlung in Höhe von | 145.685,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479,7 kB
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