Beschlussvorlage - VO/2017/2166
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 3. Änderung
Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ vom 30.08.2012 (Drucksache-Nr. 0584-36/12).
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C)
im Osten: durch die Straße Am Ring (Planstraße A)
im Süden:durch die Straße Am Weißen Stein und das Grundstück 4785/5
im Westen:durch das Baugebiet GEE 2
- Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ ist amtlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Am 30.08.2012 beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ (Drucksache-Nr. 0584-36/12).
Seinerzeit war es durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt als Grundstückseigentümerin beabsichtigt, eine Fläche von ca. 4.000 m² für die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes mit max. 800 m² Verkaufsraumfläche zu veräußern. Die Errichtung weiterer Einzelhandelseinrichtungen wurde aus städtebaulichen Gründen nicht als erforderlich gesehen und sollte deshalb am Standort durch entsprechende Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Die Veräußerung der Fläche erfolgte jedoch nicht und es entstand keine Nahversorgungseinrichtung.
Im zwischenzeitlich erarbeiteten und von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 27.06.2013 beschlossenen Regionalen Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar (REK) wurde dargestellt, dass am Standort Wismar-Dargetzow eine räumliche Versorgungslücke für die Nahversorgung der Bewohner besteht. Leider konnte bisher durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Hansestadt Wismar kein Interessent gewonnen werden, der eine Einzelhandelseinrichtung mit einer lt. Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan zulässigen Verkaufsfläche bis zu 800 m² errichtet und somit ein entsprechendes Nahversorgungsangebot für die Bewohner Dargetzows schafft.
Gegenwärtig ergibt sich die Möglichkeit in Zusammenhang mit der Errichtung eines Möbelmarktes eine Nahversorgungseinrichtung für den Bereich Dargetzow zu etablieren. Hierzu sind andere planungsrechtliche Festsetzungen sowie ein anderer, erweiterter Geltungsbereich erforderlich. Die Weiterführung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wäre dann nicht mehr erforderlich, der entsprechende Aufstellungsbeschluss (Geltungsbereich siehe Anlage – schraffiert dargestellt) ist aufzuheben.
Hinweis: Für die Errichtung des Möbelmarktes einschließlich der Nahversorgungseinrichtung im Bereich Dargetzow wird der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Vorlage für den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. VO 2017/2168).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291 kB
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