Beschlussvorlage - VO/2017/2158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den vollständig überarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten städtischen Produktplan in Vorbereitung auf den Haushalt 2018.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 30.04.2015 verabschiedete die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Vorlage VO/2015/1137 - Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar als Grundlage für den Doppelhaushalt 2016/2017. Im Rahmen der Haushaltsberatung kam es in den Gremien immer wieder zu Diskussionen über die inhaltliche Ausgestaltung der Produktbeschreibungen, insbesondere weil regelmäßig die Abgrenzung zwischen reiner Aufgabenbeschreibung und Ziel schwer fiel. Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 wurde der Bürgermeister beauftragt, ein Seminar oder Workshop zum Produktplan mit wesentlichen Produkten, Beschreibungen, Zielsetzungen und Kennziffern durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Am 19.03.2016 wurden Bürgerschaftsmitglieder sowie sachkundige Einwohner und am 10.05.2016 alle Teilhaushalts- und Produktverantwortlichen zum Thema Produktplan geschult. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Entwicklung von Produktzielen, Kennzahlen und Maßnahmen.

In Vorbereitung auf den Haushalt 2018 wurde der bestehende Produktplan nunmehr erneut überarbeitet. Ziel dabei war insbesondere, die Produktbeschreibungen inhaltlich auf ein höheres Niveau zu heben und die Aussagekraft sowie die Abrechenbarkeit der Produktziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte zu verbessern. Die wesentlichen Produkte wurden dabei im Vorfeld in den Sitzungen des Finanzausschusses vorgestellt (BA/2016/1836, BA/2016/1941, BA/2016/1978, BA/2016/2021, BA/2016/2074). Notwendige Änderungen, die sich aus der Diskussion mit den jeweiligen Fachvertretern der Verwaltung im Ausschuss ergeben haben, wurden, für alle Bürgerschaftsmitglieder nachvollziehbar, nachträglich berichtet (BA/2016/1836-01, BA/2016/1978-01, BA/2016/2021-01, BA/2016/2074-01). Neben den wesentlichen Produkten wurden auch die Produktbeschreibungen der allgemeinen Produkte durch die jeweiligen Produktverantwortlichen inhaltlich überarbeitet sowie an das neue Formblatt angepasst.

Der nun vorliegende, vollständig überarbeitete städtische Produktplan sowie die Produktbeschreibungen der allgemeinen und wesentlichen Produkte soll als Grundlage für den kommenden Haushalt dienen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik

 

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Anlagen

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