Beschlussvorlage - VO/2017/2131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft schlägt der Gesellschafterversammlung der Seehafen Wismar GmbH vor, Herrn Kay Facklam mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat zu bestellen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Gesellschafter der Seehafen Wismar GmbH sind die Hansestadt Wismar (hält 90 % der Anteile am Stammkapital) und das Land Mecklenburg Vorpommern.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag des Gesellschafters Land Mecklenburg Vorpommern und vier auf Vorschlag der Gesellschafterin Hansestadt Wismar von der Gesellschafterversammlung bestellt werden.

 

Dem Aufsichtsrat gehören derzeit die nachstehenden Personen an:

 

Vertreter der Hansestadt Wismar:

Herr Michael BerkhahnAufsichtsratsvorsitzender

Frau Renate Lüders

Herr René Domke

Herr Manfred Borchardt

Vertreter des Landes Mecklenburg - Vorpommern

Frau Andrea Herkenrathstellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Frau Anja Sachse

 

Herr Manfred Borchardt hat sein Mandat aus beruflichen Gründen niedergelegt. Er wurde seinerzeit von der SPD-Fraktion als Aufsichtsratsmitglied für die Seehafen Wismar GmbH vorgeschlagen.

 

Gemäß § 32 Abs. 2 S. 1-7, S. 11 KV M-V erfolgt die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei die bereits besetzen Stellen anzurechnen sind. Damit hat das Vorschlagsrecht die SPD-Fraktion.

 

Der jetzige Aufsichtsrat wurde im Jahr 2012 bestellt, sodass die Amtszeit mit der Entlastung durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr per 31.12.2016 endet voraussichtlich in 2017.

 

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes kann nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein neues Mitglied für den Rest der Amtszeit bestellt werden.

 

Die SPD Fraktion hat für die Nachbesetzung des Sitzes Herrn Kay Facklam benannt. Es wird auf das beiliegende Schreiben der SPD- Fraktion vom 17.01.2017 verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 32 KV M-V, Gesellschaftsvertrag

 

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Anlagen

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