Beschlussvorlage - VO/2017/2121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der namentlichen Bezeichnung der vorliegenden 55. Änderung des Flächennutzungsplanes von „Änderung von Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost(Bezeichnung im Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2011, Beschluss-Nr. 0457-26/11) in Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost  in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden 55. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.09.2011 (Beschluss-Nr. 0457-26/11) formulierte als Planungsziel, dass das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Verhältnis von Wohnbaufläche und verbleibender Grünfläche entsprechend des Bebauungskonzeptes (Mehr-Generationen-Konzept) auf die erforderliche Größenordnung anzupassen ist.

Im Verlauf des Planungsprozesses stellte sich heraus, dass die gesamten Fläche zwischen dem Lenensruher Weg und der deutschen Bahn AG für die Realisierung des Bebauungskonzeptes als Baufläche benötigt wird. Somit entfällt der ursprünglich verbleibende Grünstreifen entlang der Bahntrasse. Die Bezeichnung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte entsprechend angepasst werden.

 

Die Erarbeitung des vorliegenden Änderungsentwurfes des Flächennutzungsplanes erfolgte unter

Beteiligung der o.g. Fachämter der Hansestadt Wismar.

Frühzeitige Abstimmungen zum Planentwurf mit den für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sind bereits getätigt worden. Die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht liegt vor.

Der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, ist nun mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Neben diesen Unterlagen werden alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und

Gutachten ausgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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