Beschlussvorlage - VO/2017/2119
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
61. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet und Grünfläche im Bereich Dammhusen"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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23.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dammhusen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der Dammhusener Chaussee
im Osten: vom Gewerbegrundstück An der Westtangente 1 (MV Werften Fertigmodule)
im Süden: von der Fläche für die Landwirtschaft westlich des Gewerbegrundstücks An der Westtangente 1 (Sonnenstromfabrik) – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung
im Westen: von der westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung:
61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet und Grünfläche im Bereich Dammhusen“
- Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Geltungsbereich der 61. Änderung am westlichen Stadtrand im Stadtteilbezirk Dammhusen als Fläche für die Landwirt-schaft dargestellt.
Der Bereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst ca. 3 ha.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“, rechtskräftig seit dem 09.04.2000, wurde der überwiegende Teil dieser Fläche (ca. 1,8 ha) als öffentliche Grün-fläche mit der Zweckbestimmung Wiese gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes Dammhusen durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar erfolgte hier entsprechend der Festset-zungen im Bebauungsplan die Realisierung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Die restlichen Flächen, die zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen sind und sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bis zu Stadtgrenze befinden, sind als Niedermoor unmittelbar an einem Graben gelegen und somit eine ökologisch bedeutsame Fläche (ca. 0,9 ha) sowie eine Fläche mit Gehölzbestand (ca. 0,3 ha). Sie werden ebenfalls nicht land-wirtschaftlich genutzt.
Nach Erwerb eines Gewerbegrundstücks an der Westtangente durch die MV Werften Fertig-module Property GmbH beabsichtigt dieses Unternehmen die Erweiterung des Gewerbegebietes um Teile der jetzt festgesetzten Ausgleichsfläche. Hierzu erfolgt im Parallelverfahren die 3. Än-derung des Bebauungsplanes Nr. 6 /90 „Gewerbegebiet Dammhusen“.
Der Flächennutzungsplan ist im Bereich Dammhusen entsprechend der Festsetzungen im Be-bauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung als Gewerbegebiet und Grünfläche bzw. entsprechend der tatsächlichen Nutzungen an der Stadtgrenze als Grünfläche darzustellen; das Planverfahren zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Bauge-setzbuch (BauGB) durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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633,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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656,4 kB
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