Fraktionsantrag - VO/2016/2027-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der Verteilung des Stadtanzeigers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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23.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die Verteilung des Stadtanzeigers an alle Haushalte der Hansestadt Wismar zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum Ende des laufenden Vertrages mit der Druckerei einzustellen.
- Darüberhinaus ist zu prüfen, ob der Stadtanzeiger alternativ in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen sowie in den Eigenbetrieben der Hansestadt Wismar wie beispielsweise der Wobau oder den Stadtwerken ausgelegt werden kann. Auch weitere Möglichkeiten, wie die Auslage z.B. in Apotheken und in Pflegeheimen, sind zu prüfen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bedeutung der Printmedien ist seit Jahren rückläufig. Die Herstellung, der Druck und die Verteilung des Stadtanzeigers der Hansestadt Wismar ist verbunden mit immensen Kosten. Deutlich wurde dies auch in der Sitzung der Verwaltungsausschusses. Hier wurden die Kosten für den Druck und die Verteilung von der Verwaltung auf 62 500€ beziffert. Weiterhin wurde erklärt, das nach Ablauf des derzeitigen Vertrages, die Kosten für den Druck weiter steigen werden. Hinzu kommt, dass die Lesequote des Stadtanzeiger nicht nachvollzogen werden kann.
Aus den benannten Gründen soll der Bürgermeister daher beauftragt werden, die Verteilung des Stadtanzeigers an alle Haushalte der Hansestadt Wismar zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Weiterhin wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Möglichkeit angesprochen, den Stadtanzeiger kostenlos in Verwaltungsgebäuden auszulegen. Darüberhinaus sollte auch geprüft werden, ob der Anzeiger auch in den Eigenbetrieben wie der Wobau und den Stadtwerken oder beispielsweise auch in Apotheken sowie in Pflegeheimen ausgelegt werden kann.
Die elektronische Einsicht des Stadtanzeigers über die Homepage der Hansestadt Wismar bzw. als Online-Newsletter ist bereits als Alternative vorhanden.
Der Verwaltungsausschuss hat dem Antrag in der Sitzung am 6. Februar 2017 mehrheitlich zugestimmt, sodass das dieser erneut in die Bürgerschaft eingebracht wird.
