Beschlussvorlage - VO/2016/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt als Mitglied des Kuratoriums der "Stadtkirchenstiftung zu Wismar" als Vertreterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Frau Dr. Rosemarie Wilcken.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der Stadtkirchenstiftung zu Wismarbesteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.

 

Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 (Vorlage VO/2014/1078) bestellt und berufen. Somit endet ihr Mandat spätestens am 25.02.2020.

Der als Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in der vorstehend angeführten Bürgerschaftssitzung bestellte Dr. Felix Breidenstein ist am 30.06.2016 aus der Stiftung ausgeschieden. Somit wird eine Neubestellung erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2016 hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mitgeteilt, dass

Frau Dr. Rosemarie Wilcken als künftige Vertreterin im Kuratorium der Stadtkirchenstiftung zu Wismar mitwirken wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Stadtkirchenstiftung zu Wismar

 

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