Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2016/2064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2012.


Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12. 2012 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Schlussbericht incl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar zum 31.12.2012 zu empfehlen.


 

 

Wolfgang Rickert

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.)

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