Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2016/2064
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2012 der Hansestadt Wismar - Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Steinbach, Monika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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23.02.2017
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2012.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12. 2012 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Schlussbericht incl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar zum 31.12.2012 zu empfehlen.
Wolfgang Rickert
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(Diese Vorlage wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.)
