Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 1. Januar 2016 ist die von der Bürgerschaft beschlossene Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismarin Kraft. In der neuen Satzung wurden unter anderem die neuen Benutzungsgebühren geregelt.

 

Fragen:

 

  1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger nutzten im Jahr 2016 die Angebote der Stadtbibliothek und wie hat sich die Zahl gegenüber 2015 entwickelt?

 

  1. Wie haben sich die Einnahmen entwickelt?

 

  1. Wie sieht die Entwicklung bei dem weiter ausgebautem Angebot der Onleihe aus und welche Medien stehen hier zurzeit den Nutzern zur Verfügung?

 

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