Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2139

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz im Straßenverkehr. Seit Dezember 2016 ermöglicht der Gesetzgeber, Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auch auf Durchgangsstraßen einzurichten. Der besondere Nachweis von Unfallschwerpunkten ist hierfür nicht mehr erforderlich.

 

Daher bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Befindet sich vor allen Schulen, Kitas und Seniorenheimen eine Tempo-30-Zone? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten)

 

  1. Wenn nein, plant die Verwaltung, die neue rechtliche Möglichkeit zu nutzen, vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen die Verkehrssicherheit durch Tempo-30- Zonen zu erhöhen?

 

  1. Gibt es überhaupt sogenannte Unfallschwerpunkte in Wismar und wenn ja, wo befinden sich diese?

 

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