Beschlussvorlage - VO/2017/2120
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen", 3. Änderung
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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23.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 wird wie folgt begrenzt:
im Norden:von der Dammhusener Chaussee bzw. der Grünfläche an der Dammhusener Chaussee
im Osten:von der Straße An der Westtangente
im Süden:von der öffentlichen Grünfläche – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung (Graben) zwischen den Gewerbegrundstücken An der Westtangente 1 (GE 5 und GE 6)
im Westen:von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6/90 im Abstand von ca. 35 m bis 75 m zur westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar
(Lageplan siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Unternehmen MV Werften Fertigmodule Property GmbH hat im vergangenen Jahr einen Teil des ehemaligen Firmengeländes der Fa. Centrosolar (Solara) erworben. Dieses befindet sich im Geltungsbe-reich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6/90, im Teilbereich GE 6.
Es ist beabsichtigt in den bestehenden Hallen die Produktion von Kabinen für den Fahrgastschiffbau aufzunehmen.
Die dort hergestellten Kabinen sollen vor dem direkten Einbau in die Kreuzfahrtschiffe an den Werft-standorten Wismar, Warnemünde und Stralsund im Bereich der Fertigmodule Property GmbH zwischen-gelagert werden.
Hierzu ist die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in unmittelbarer Nähe zur Kabinenfertigungshalle erforderlich, um den technologisch gebotenen Fluss uneingeschränkt gewährleisten zu können.
Eine derartige Erweiterung ist auf der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Gewerbefläche nicht möglich. Es bietet sich allerdings die Inanspruchnahme einer Fläche im westlichen Anschluss an das derzeitige Betriebsgelände an. Diese Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6/90 als Grünfläche (Ausgleichsfläche) festgesetzt.
Mit Schreiben vom 26.01.2017 (siehe Anlage 2) beantragt das Unternehmen deshalb die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6/90.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit der Möglichkeit zur Errichtung einer zu-sätzlichen Halle in Anpassung an die bestehenden benachbarten Gewerbebauten, betriebsinterner Stell-platz- und Logistikflächen sowie einer zusätzlichen Ausfahrt auf die Dammhusener Chaussee für die Kabinentransporte zu den Werftstandorten wie im Städtebaulichen Konzept/ Lageplan dargestellt.
Naturschutzrechliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme der derzeitigen Ausgleichsfläche sind im Bauleitplanverfahren entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Erste Vorabstimmungen hierzu fanden bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwest-mecklenburg statt.
Städtebauliche Gründe stehen dem Vorhaben als unmittelbare Angliederung an das bestehende Gewer-begebiet Dammhusen nicht entgegen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung beträgt ca. 4,5 ha und umfasst neben der Ergänzungsfläche (ca. 1,8 ha) auch das bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6/90 als Gewerbegebiet festgesetzte Be-triebsgelände GE 6 (ca. 2,7 ha). Die Aufnahme dieses Gewerbegrundstücks ist erforderlich, da auf Grund der vorgesehenen Erweiterung evtl. Änderungen zu bestehenden Festsetzungen im GE 6 vorzunehmen sind wie beispielsweise die Reduzierung des hier zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegels.
Zur Erarbeitung des Bauleitplanes wird zwischen der Hansestadt Wismar und dem Unternehmen ein Städtebaulicher Vertrag (siehe Anlage 3) geschlossen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143 kB
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2
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(wie Dokument)
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751,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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465,9 kB
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