Beschlussvorlage - VO/2016/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden sollen die Teileinrichtungen Beleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.1 Abt. Bauordnung
- Bearbeiter:
- Petra Borkowski
- Beteiligt:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; II Senator; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Borkowski, Petra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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zur Kenntnis
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12.12.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Begründung: Die Hansestadt Wismar hat mit der felicitas gGmbH 2014 die Erschließung für die Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Volkshauses als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt. Des Weiteren hat der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb aufgrund des alten Leitungsbestandes die Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der (kleinen) Schweriner Straße erneuert.
Im Zusammenhang mit diesen beiden, nicht beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen, wurde die Straßenbeleuchtung in der (kleinen) Schweriner Straße erneuert. Diese Maßnahme wurde im Dezember 2014 abgeschlossen und kann jetzt abgerechnet werden.
Die normative Nutzungsdauer einer Beleuchtungsanlage beträgt 20 Jahre und war im oben genannten Straßenabschnitt überschritten. Die Beleuchtungsanlage wurden nach den damals geltenden DDR Normen errichtet und war ca. 40 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage am Fuß- und Radweg der (kleinen) Schweriner Straße war dringend sanierungsbedürftig. Die damals vorhandenen RSL- Leuchten hatten auf Grund ihrer offenen Bauweise keinen Schutzgrad. Durch die direkte Einwirkung von Insekten, Feuchtigkeit und Außentemperaturunterschiede haben die Vorschaltung und die Zündung eine bis 50%-ige Lebensdauerverkürzung. Durch die langjährigen Witterungseinflüsse waren die RSL - Leuchten verschlissen und wiesen erhebliche Rostschäden auf. Die Kabelübergangskästen waren stark angegriffen.
Die Beleuchtungsmasten waren aus nicht oberflächenvergütetem (verzinkten) Stahl. Während die Masten von außen durch einen Farbanstrich geschützt wurden, waren sie innen einer ständigen Korrosion ausgesetzt. Die in den Masten geklemmten elektrischen Verbindungen zur Erdung der metallischen Körper waren korrodiert und festgerostet, die Klemmen im Material ermüdet, das Gewinde oft überdreht, so dass es kaum noch möglich war einen entsprechenden Klemmdruck auf die Adern zu erzeugen, der notwendig ist, um eine gute elektrische Verbindung herzustellen.
Das Abplatzen von groben Roststücken im Mast und die Ablagerung dieser Stücke auf den Klemmstellen führten in der Vergangenheit zu Störungen der Straßenbeleuchtungsanlage.
Das Beleuchtungskabel bestand überwiegend aus 4x 25 mm² Aluminium. Die Anlage wies einen erhöhten grenzwertigen Schleifenwiderstand auf.
Die Errichtung einer neuen, dem heutigen Standard entsprechende Straßenbeleuchtungsanlage war angezeigt, einschl. energiesparender Technik. Die Koordinierung mit dem EVB, Abt. Stadtentwässerung für die Tiefbaumaßnahmen im Jahr 2014 war möglich und sinnvoll.
Die neue Beleuchtungsanlage ist gemäß der gültigen EN DIN 13201 errichtet und fügt sich positiv in das Straßenbild ein. Der Fuß- und Radweg wird ausreichend und gleichmäßig beleuchtet. Dieses Ergebnis wurde mit der stromsparenden LED- Trilux- Leuchte erreicht, das Alu- Kabel wurde gegen ein Cu- Kabel ausgetauscht. Die Folgekosten in der Unterhaltung werden sich erheblich verringern.
Die Kosten für die Beleuchtungsanlage betragen ca. 25.200,00 €, wovon entsprechend Straßenbaubeitragssatzung die Anlieger einen Anteil in Höhe von 75 % (18.900 €) zu tragen haben. Da zu den Anliegergrundstücken auch Grundstücke gehören, die sich im Eigentum der Hansestadt Wismar befinden (u. a. das Volkshaus), sowie bei Eckgrundstücken eine Mehrfacherschließung gewährt wird, belaufen sich die realen Einnahmen auf 8.100,00 €.
Eine Beitragserhebung für diese Teileinrichtung kann gemäß § 7 Abs. 3 KAG M-V selbstständig erfolgen, wenn die Bürgerschaft die gesonderte Abrechnung im Rahmen der Kostenspaltung beschließt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.6826500/08 | Einzahlung in Höhe von | 8.100,00 € | |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | ||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
| neu | |||
| freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
x | vorgeschrieben durch: KAG MV | |||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,8 kB
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