Beschlussvorlage - VO/2016/1849
Grunddaten
- Betreff:
-
Klärschlammverwertung - Beteiligung an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Andrea Jeschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 03 Beteiligungsverwaltung; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt zur Sicherstellung der künftigen Klärschlammentsorgung die Beteiligung der Hansestadt Wismar an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH durch Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 5,48 % zu einem Nennwert von 2.215 Euro durch Bareinlage in dieser Höhe. Der Bürgermeister wird beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Die aus dem Gesellschaftsvertrag entstehenden Rechte und Pflichten werden durch den EVB wahrgenommen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Regierungsparteien der Bundesregierung haben sich 2013 im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft zu Düngezwecken mittelfristig zu beenden. Konkret wurde vereinbart: „Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen. Die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wird zügig umgesetzt.“
Entsprechende Verschärfungen an die einzuhaltenden Parameter in der Düngemittelverordnung wurden bereits zum 01.01.2015 beschlossen. Die Novellierung der Klärschlammverordnung steht kurz bevor. Ganz abgesehen davon schwindet die gesellschaftliche Akzeptanz der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zusehends, so dass es - obwohl genügend nutzbare Flächen in der Region vorhanden sind - erforderlich wird, eine zukunftsfähige Alternative zu suchen.
Bereits seit Jahren kooperieren in Mecklenburg Vorpommern einige abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften (Warnow-Wasser- und Abwasserverband, Stadtentwässerung Schwerin, Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg, Regionale Wasser- und Abwassergesellschaft mbH Stralsund, Zweckverband Grevesmühlen, Zweckverband Kühlung) mit dem Ziel, eine umweltfreundliche, praxistaugliche und bezahlbare Alternative zur landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlammes in Form einer Monoverbrennung zu entwickeln. Insbesondere soll dabei der im Klärschlamm enthaltene Nährstoff Phosphor zurückgewonnen werden.
Als Standort für eine zentrale thermische Behandlungsanlage hat sich aufgrund der durchgeführten Standortanalyse das Gewerbegebiet Rostock-Marienehe als geeignet herausgestellt. Alle Abwasserbeseitigungspflichtigen würden bei Realisierung dieses zentralen Standortes das jeweilige Klärschlammaufkommen dieser Anlage zuführen.
Das von der Klärschlammkooperation erarbeitete technische Verwertungskonzept sieht bei einer Anlagengröße von 30.000 t/a Kosten für die Verbrennung in Höhe von 47,-€/t vor. Durch den Einsatz von Fördermitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Erhöhung der Klärschlammmenge durch den Eintritt von weiteren Gesellschaftern, verringern sich die Kosten entsprechend.
Zum Vergleich: in Wismar betragen die derzeitigen Kosten der landwirtschaftlichen Verwertung 31,-€/t inkl. Transport.
Als Alternative zur Beteiligung an der Klärschlammkooperation käme für den Klärschlamm aus Wismar der Ferntransport in bestehende Verbrennungsanlagen in angrenzenden Bundesländern, unter der Voraussetzung freier Kapazitäten, in Betracht. Eine unverbindliche Anfrage ergab für die nächstgelegene Anlage im Bundesland Hamburg einen Preis von 86,- €/t inkl. Transport.
Die Studie des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V zur „Zukunftsfähigen Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm in Mecklenburg-Vorpommern“ vom Dezember 2013 sieht mittelfristig die Errichtung einer Verwertungsanlage vor. Insoweit ist das von der Klärschlammkooperation geplante Vorhaben als konzeptkonform einzustufen und hat gute Chancen finanziell gefördert zu werden.
Um für die in der Kläranlage der Hansestadt Wismar anfallenden 5.000 t Klärschlamm künftig eine sichere und auch unter den neuen Rahmenbedingungen kostengünstige Entsorgungsalternative zu haben, schlägt die Verwaltung vor, sich an der Klärschlammkooperation Mecklenburg-Vorpommern zu beiteiligen. Der Gesellschaftsvertragsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt. Die aus dem Gesellschaftsvertrag entstehenden Rechte und Pflichten werden durch den EVB wahrgenommen.
Weiterhin liegt als Anlage 2 eine Kostenübersicht bei, aus der die Circa-Kosten der einzelnen Gesellschafter hervorgehen. Diese werden sich im Falle der Beteiligung weiterer Gesellschafter entsprechend deren zusätzlichen Klärschlammmengen verringern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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