Beschlussvorlage - VO/2012/0612
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Michaela Kuhn
- Beteiligt:
- 03 Beteiligungsverwaltung; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den EVB
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Vorberatung
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06.11.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 2.352.727,78 € wird wie folgt verwendet:
Bereich Stadtverkehr:
Vortrag auf neue Rechnung: 942.774,67 €
Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar zum 20.12.2012: 700.000,00 €
Bereich Stadtentwässerung:
Vortrag auf neue Rechnung: 470.150,47 €
Bereich Stadtreinigung:
Vortrag auf neue Rechnung: 239.802,64 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011.
Sachverhalt
Begründung:
Für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss 2011 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert (Anlage).
Der Jahresabschluss 2011 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 2.352.727,78 € aus. Nachfolgend sind die Ergebnisse pro Bereich dargestellt.
- Stadtreinigung 239.802,64 €
- Stadtentwässerung 470.150,47 €
- Stadtverkehr1.642.774,67 €
Das Jahresergebnis wurde insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:
Mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 wurden dem EVB zum 01.01.2011 Teilaufgaben des Bauamtes, die Straßen- und Grünflächenunterhaltung, übertragen. Für die im Zusammenhang mit der Aufgabenerbringung „Straßen- und Grünflächenunterhaltung“ anfallenden Kosten leistete die Hansestadt in gleicher Höhe Ausgleichszahlungen.
Des Weiteren hat sich im Wirtschaftsjahr 2011 die Landkreisneuordnung zum 04. September 2011 wesentlich auf die Aufgabenfelder des EVB ausgewirkt. Betroffen hiervon sind die Aufgabenerbringungen im ÖPNV und in der Abfallentsorgung. Die Mitarbeiter der Bereiche Abfallentsorgung und ÖPNV wechselten kraft Gesetz ab dem 04.09.2011 zum neuen Landkreis Nordwestmecklenburg als Arbeitgeber, erbrachten jedoch weiterhin im Rahmen der Abordnung Leistungen für den EVB.
Für die Rückübertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung wurde bereits in 2011 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar geschlossen. Aus dieser geht u. a. hervor, dass in 2012 mit den entsprechenden Arbeitnehmern individualvertragliche Überleitungsvereinbarungen abgeschlossen werden, nach denen die Hansestadt Wismar wieder an die Stelle des Arbeitgebers tritt.
Die Aufgabenerbringung im städtischen Linienverkehr fiel ebenfalls zum 04.09.2011 in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nordwestmecklenburg. Jedoch hat der EVB im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft die Aufgaben bis zum 31.12.2011 vollumfänglich erfüllt.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.05.2011 wurde dem EVB zusätzlich die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung übertragen. Im Wirtschaftsjahr 2011 betraf dies zunächst die pachtweise Bewirtschaftung einer Parktiefgarage sowie die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes in der Altstadt.
Im Bereich Stadtreinigung sind die zu entsorgenden Abfallmengen gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend geblieben. Der Marktpreis für Altpapier hat sich weiter erholt, so dass hieraus positive Ergebnisauswirkungen entstanden (+55 T€ bzw. +38%).
Die Erlöse aus Straßenreinigungsgebühren sind bei konstanten Gebührensätzen um ca. 4 % leicht gesunken. Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt wird.
Im Bereich Stadtentwässerung lagen 2011 die Erlöse aus der Entwässerung bei unveränderten Gebührensätzen um 87 T€ (+1,1%) über denen des Vorjahres. Hauptursache hierfür war der Zuwachs der abgerechneten Abwassermenge.
Im Bereich Stadtverkehr sind die Erlöse gegenüber dem Vergleichszeitraum aufgrund der Erhöhung der Beförderungsentgelte zum 01. Januar 2011 bei nahezu unveränderten Fahrgastzahlen um 73 T€ (+3,6%) gestiegen.
Bereichsübergreifend wirkten sich die Erhöhung der Kraftstoffpreise sowie die Tariferhöhungen im TVÖD Kosten steigernd aus.
Das Ergebnis des Bereiches Stadtverkehr wird wesentlich von dem Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH beeinflusst. Der Bereich Stadtverkehr schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Jahresgewinn i. H. v. 1.642.774,67 € ab. Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2011 des Bereiches Stadtverkehr eine Ausschüttung i. H. v. 700.000 € an den städtischen Haushalt zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft weiterhin vor, aus dem Jahresergebnis 2011 den verbleibenden Betrag den Gewinnrücklagen zuzuführen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Jahresergebnis des Bereiches Stadtverkehr abzüglich der geplanten Ausschüttung i. H. v. 700.000 €.
Die Rücklage soll insbesondere zur Tilgung offener Verbindlichkeiten sowie für notwendige Investitionen zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Parkraumkonzeptes verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
x | Keine finanziellen Auswirkungen |
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| |
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
3. Investitionsprogramm
x | Die Maßnahme ist keine Investition |
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
| neu |
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| freiwillig |
| eine Erweiterung |
| x | Vorgeschrieben durch: |
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| § 22 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 5 der Eigenbetriebsverordnung M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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