Beschlussvorlage - VO/2016/2035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar sowie die Wirtschaftspläne 2017 der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar als Anlage zum Haushalt 2016/17.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Instrument des Doppelhaushaltes betrifft ausschließlich den Kernhaushalt der Hansestadt Wismar und nicht die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform.

 

Somit wurden mit der erstmaligen Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 der Hansestadt Wismar (VO/2015/1539) als Anlage des Haushaltsplanes u.a. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt.

 

In Fortschreibung dieser Planung werden nunmehr die Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar vorgelegt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung empfohlen. Ergänzend sind die Wirtschaftspläne der kommunalen Unternehmen für das Jahr 2017 beigefügt.

 

Nach §§ 22 Abs. 3, 46, 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern i.V.m.

§§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3

siehe Anlagen

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 22, 46 ff. KV M-V, §§ 5, 14 EigVO M-V

 

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Anlagen

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