Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/2050
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.2016 - Fällen von Bäumen im Küstenwald Wendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Anfrage / Antwort / Bericht
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24.11.2016
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Sachverhalt
In den vergangenen Wochen wurden Großbäume im Küstenwald Wendorf gefällt auf einer Fläche, die vom Bebauungsplan Nr. 34/95 gedeckt ist. Der Bebauungsplan Nr. 35/ 94 ist rechtskräftig. Er wurde nicht geändert. Im Beschlussantrag VO/2016/1894 vom 29.09.2016 heißt es dazu:
Der Bebauungsplan Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“ ist seit 21.12.1997 rechtskräftig. Er wurde als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Gestaltung des Naherholungsbereiches Seebad Wendorf aufgestellt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Womit wird die Rechtmäßigkeit der Fällarbeiten begründet, wenn der Bebauungsplan 35/94 rechtswirksam ist?
- Wer trägt die Verantwortung für die Fällarbeiten?
- Werden rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet gegen die Fällarbeiten, die dem Bebauungsplan 35/94 widersprechen, wenn nicht, warum nicht?
- Welche rechtlichen Schritte werden eingeleitet, wenn die Prüfung ergibt, dass die Großbäume widerrechtlich gefällt wurden?
