Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/2050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den vergangenen Wochen wurden Großbäume im Küstenwald Wendorf gefällt auf einer Fläche, die vom Bebauungsplan Nr. 34/95 gedeckt ist. Der Bebauungsplan Nr. 35/ 94 ist rechtskräftig. Er wurde nicht geändert. Im Beschlussantrag VO/2016/1894 vom 29.09.2016 heißt es dazu:

Der Bebauungsplan Nr. 35/94 Seebad Wendorfist seit 21.12.1997 rechtskräftig. Er wurde als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Gestaltung des Naherholungsbereiches Seebad Wendorf aufgestellt.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Womit wird die Rechtmäßigkeit der Fällarbeiten begründet, wenn der Bebauungsplan 35/94 rechtswirksam ist?

 

  1. Wer trägt die Verantwortung für die Fällarbeiten?

 

  1. Werden rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet gegen die Fällarbeiten, die dem Bebauungsplan 35/94 widersprechen, wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Welche rechtlichen Schritte werden eingeleitet, wenn die Prüfung ergibt, dass die Großbäume widerrechtlich gefällt wurden?

 

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