Beschlussvorlage - VO/2016/1997
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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01.11.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2017 (Anlage 3) sowie die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) Anlage 1.
Sachverhalt
Begründung:
Mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2017 wurde die Kalkulation für die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar überprüft.
Der Gebührenbedarf 2017 für die Aufgabenerfüllung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung wurde gemäß beiliegender Kalkulation für das Jahr 2017 ermittelt (Anlage 3). Demnach bleibt der Gebührensatz für die Gebühr gemäß § 3 Abs. 11 auch für das Jahr 2017 konstant bei 2,35 €/m³.
Der Gebührenbedarf 2017 für die Aufgabenerfüllung der dezentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung ergab anhand der anliegenden Kalkulation eine Verringerung der Gebührensätze, die an die betroffenen Gebührenpflichtigen weiter gegeben wird. So verringern sich die Gebühren für die Abfuhr aus abflusslosen Gruben auf 40,64 €/m³ sowie für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen auf 45,02 €/m³. Für eine vergebliche Anfahrt wird die Gebühr in der bisherigen Höhe (40,00 €/Anfahrt) beibehalten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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auf den städtischen Haushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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31,2 kB
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|||
2
|
öffentlich
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103,5 kB
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