Beschlussvorlage - VO/2016/1995-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2017 für die Gebührensatzung Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar (Anlage 3) sowie die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 (Anlage 1). Die derzeit geltenden Gebührensätze bleiben bestehen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen einer Überprüfung von Gebührenbescheiden durch das Verwaltungsgericht Schwerin erhielt die Verwaltung richterliche Hinweise zur Satzung, die in die beigefügte Änderungssatzung eingearbeitet wurden.
Die Definition des Gebührenschuldners in § 2 Abs. 1 wurde an § 6 Abs. 4 KAG M-V angepasst. Ebenso wurde die Regelung, dass Abweichungen bei der Berechnung der Frontmeter bis zu einem Meter zulässig seien, aus der Satzung entfernt. Zudem wurde ein Querverweis auf den § 7 in den § 3 aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2017 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung überprüft. Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung gemäß Straßenreinigungssatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung wurde in der anliegenden Kalkulation für den Zeitraum 2017 ermittelt (Anlage 3). Da sich die Gebührensätze nur geringfügig erhöhen würden, wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebührensätze für 2017 beizubehalten.
Der Eigenbetriebsausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung auf Änderung der Gebühr für die Bioabfallentsorgung nicht gefolgt. Somit ändert sich auch die Kalkulation der Abfallgebühren. Da die Kalkulationen Abfallgebühren und Straßenreinigung eine identische Basis besitzen, ist auch hier die Anlage 3 (Kalkulation) ausgetauscht worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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auf den städtischen Haushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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33,6 kB
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2
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öffentlich
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81,7 kB
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