Beschlussvorlage - VO/2016/1999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft schlägt Herrn Jörg-Peter Fröhlich zur Bestellung als Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock vor.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit dem Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) vom 09.12.2015 wurden u.a. andere Organe für das Studierendenwerk bestimmt. So wurde als neues Organ der Aufsichtsrat eingeführt. Auf der Grundlage von § 6 Nr. 3, § 7 Abs. 3 StudWG M-V sowie § 5 Abs. 6 der Satzung des Studierendenwerkes Rostock soll nunmehr die Besetzung des Aufsichtsrates erfolgen.

 

Gem. § 6 Nr. 3 StudWG M-V gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied aus der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit an. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundalge eines gemeinsamen Vorschlages der Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer von zwei Jahren bestellt (§ 7 Abs. 3 StudWG M-V). Entsprechend der mit der Hansestadt Rostock geführten Vorgespräche soll die Vertretung im Aufsichtsrat für die nächsten 2 Jahre zunächst durch ein Mitglied der Kommunalverwaltung der Hansestadt Wismar erfolgen. Die Stellvertretung würde ein Mitglied der Rostocker Verwaltung übernehmen. 

 

Die Zuständigkeit für Entscheidungen zur Bestellung und Wahl von Personen, die für die Gemeinde Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, liegt nach § 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei der Bürgerschaft. Es wird vorgeschlagen, Herrn Jörg-Peter Fröhlich für die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied im Studierendenwerk Rostock zu benennen.

 

Herr Fröhlich ist Abteilungsleiter der Abteilung Schule, Jugend und Förderangelegenheiten sowie stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Bildung, Jugend Sport und Förderangelegenheiten. Herr Fröhlich hat in seiner langjährigen Tätigkeit in der Stadtverwaltung insbesondere Kompetenzen im Bereich Jugendhilfe, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik erworben, die er in der Arbeit im Aufsichtsrat des Studierendenwerkes einbringen kann. Herr Fröhlich hat die Hansestadt Wismar bisher als  stellvertretendes Vorstandsmitglied im Studentenwerk Rostock vertreten (VO/2015/1336). Der Vorstand nimmt derzeit und bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates die Aufgaben des Aufsichtsrates wahr.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 6 Nr. 3, 7 Abs. 3 StudWG M-V;   § 22 Abs. 3 Nr. 12 KV M-V

 

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