Fraktionsantrag - VO/2016/1990
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlwerbung in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.10.2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Wahlwerbung gemäß Sondernutzungssatzung erreichte zur Landtagswahl 2016 in der Hansestadt Wismar quantitativ einen neuen Höhepunkt. Trotz Vorbesprechung mit Vertretern sämtlicher Parteien im Bauamt, durch das die Bedingungen für Wahlwerbung in Form von Plakatierung festgelegt wurde, wurden viele der vereinbarten Regeln nicht eingehalten. So war zu beobachten, dass viele Plakate die Anbringungshöhe von 2,20 m unterschritten oder in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen aufgehängt wurden. Des Weiteren konnte eine Überfrachtung durch Wahlwerbung festgestellt werden, da entgegen der Auflage, mehr Lampenmasten durch Wahlplakate in Anspruch genommen wurden. Bestätigt wurden diese Beobachtungen durch zahlreiche Bürger, die auf unsere Fraktion zu kamen.
Daher erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine Reduzierung von Wahlwerbung in Form von Plakatierung auf ein geringes Mindestmaß juristisch möglich ist und wenn ja, in welcher Form dies möglich ist.
