Beschlussvorlage - VO/2016/1983

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage I beigefügte neue Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In der Bau- und Sanierungsausschusssitzung des Monats Oktober 2016 wird die 1. Lesung mit der Anlage I ohne Gebührentarif (Anlage 2 A und 2 B) und der Anlage II (Synopse) erfolgen. In einer 2. Lesung im Monat November 2016 wird dann zusätzlich die Gebührenkalkulation und somit die Anlage 2 A und 2 B, als auch Anlage III (Synopse der Sondernutzungsgebühren) und Anlage IV (Gebührenkalkulation) im Bau- und Sanierungsausschuss und im Finanzausschuss behandelt. Somit ist vorgesehen die Sondernutzungssatzung der Bürgerschaft im November 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet, wobei die Gebühren für die Sondernutzungen in zwei Schritten, jeweils in den Jahren 2012 und 2013, angepasst wurden.

 

Mit der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018, für den Konsolidierungs-zeitraum 2015 bis 2020 hat die Bürgerschaft, als eine Maßnahme, die Anpassung der Sonder-nutzungssatzung beschlossen.

 

Zur Umsetzung des Konsolidierungszieles wurde zunächst der Satzungsinhalt auf mögliche Änderungen zur Verbesserung der Teilhabe der Hansestadt Wismar am wirtschaftlichen Vorteil der privaten Nutzungen öffentlicher Straßen über dem Gemeingebrauch hinaus geprüft.

 

In diesem Arbeitsschritt wurde ebenfalls der Textteil der Satzung auf notwendige Änderungen auf Grund von Gesetzesänderungen und in Bezug auf die Verbesserung der Anwendung geprüft und angepasst.

 

Ziel war es, die Belange der Sicherheit und Ordnung, der Barrierefreiheit, der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes als Kriterium bei der Beurteilung von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungs-

erlaubnissen den heutigen Bedingungen anzupassen. Die Veränderungen gegenüber der derzeit

gültigen Satzung sind in der Synopse (Anlage II) dargestellt und begründet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (jährlich ab 2017)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

x

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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