Beschlussvorlage - VO/2016/1728-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass sich die Hansestadt Wismar mit einem Zuwendungsantrag zur Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes von St. Marien zu einem archäologischen Garten mit hoher Aufenthaltsqualität um die Ausreichung der bereits in Aussicht gestellten Fördermittel aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 1,0 Mio. € bewirbt.

Bei positiver Bescheidung werden die Fördermittel sodann entsprechend eingesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Mittel bereit, um herausragende Premiumprojekte zu fördern.

 

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft vom 31.03.2016 (VO/2016/1728) hatte sich die Hansestadt Wismar im April 2016 mit einem Antrag zur Förderung des Projektes „St.-Marien-Forum Wismar“ mit Gesamtkosten in Höhe von 3,56 Mio. € beworben.

 

Am 20.6.2016 hat eine Jury, bestehend aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen und Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die eingegangenen Anträge bewertet. Das Projekt „St.-Marien-Forum Wismar“ wurde als Premiumprojekt bestätigt und in die Förderung aufgenommen.

 

 

 

 

Im Juli wurde die Bürgerschaft sodann über die erfreuliche Aufnahme des Vorhabens in das o.g. Förderprogramm informiert. Die Fördersumme beträgt dabei 1,0 Mio. € (= 90%-ige Förderung; vgl. BA/2016/1893). Diese sind um einen zehnprozentigen Eigenanteil der Hansestadt Wismar auf insgesamt 1.111.111,00 € zu ergänzen.

 

Im August hatten sich zwischenzeitlich Vertreter des Bundes (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, im Folgenden: BBSR) zu einem Koordinierungs- und Abstimmungsgespräch angesagt. In diesem Gespräch wurde deutlich gemacht, dass der Bund nur in sich geschlossene Abschnitte fördern wird.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Fertigstellung der Aufmauerung und des Innenraumes des ehemaligen Kirchenschiffes den Kern des neuen Antrages „St.-Marien-Forum Wismar“ bilden. Die zu erwartenden Fördermittel würden es nämlich ermöglichen, das ehemalige Kirchenschiff insbesondere wie folgt fertigzustellen:
 

        Fortsetzung der archäologischen Arbeiten und Absenkung des Fußbodens auf das historische Niveau

        Vereinheitlichung der Mauerkrone

        Komplettierung des fehlenden Säulenmauerwerkes

        Höhenausgleich zur Niveauregulierung im Innenraum und Herstellung als archäologischer Garten

        restauratorische Aufarbeitung und Aufstellung von ersten Grabplatten vor den Wänden, weitere Aufstellungen sind im Zuge der weiteren Planung zu untersuchen

        Bereitstellung von Sitzgelegenheiten.

 

Grundlage der Empfehlung ist das im Rahmen des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens erarbeitete Leitbild für den Stadtraum um die ehemalige St. Marienkirche.

Nach internen Abstimmungen in den Fachbereichen wurde - ausgehend von den ehemaligen Vorstellungen der Bewerberprojektskizze - den Vertretern des BBSR die Maßnahme Kirchenschiff mit der Gestaltung zu einem archäologischen Garten mit hoher Aufenthaltsqualität vorgestellt. Ihnen wurde sodann erläutert, dass das ehemalige Kirchenschiff der geschichtliche und touristische Mittelpunkt dieses Stadtraumes ist. Im anschließenden Rundgang bestätigten die Bundesvertreter diese Auffassung und sehen die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme als gegeben an.

Dies ist im Bau- und Sanierungsausschuss am 12.09.2016 bereits mündlich vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen worden.

 

Die Hansestadt Wismar ist nunmehr aufgefordert, sich für die Ausreichung der Fördermittel mit einem entsprechend angepassten Zuwendungsantrag zu bewerben. Ein Antragsentwurf wurde dem BBSR auf dessen Bitte zwecks Vorprüfung bereits überreicht.

 

Sofern die detailliertere Planung zur Gestaltung des ehemaligen Kirchenschiffes vorliegt, wird diese im Bau- und Sanierungsausschuss vorgestellt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (2016)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28200.6816610/03

Einzahlung in Höhe von

65.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

28200.7852200/03

Auszahlung in Höhe von

72.222

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (2017 bis 2020)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

28200.6816610/03

Einzahlung in Höhe von

935.000

Produktkonto /Teilhaushalt:

28200.7852200/03

Auszahlung in Höhe von

1.038.889

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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