Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/1981

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Fragen:

 

1.)   Welche Grundstücke aus dem Sondervermögen der sogenannten Geistlichen Hebungen wurden seit Zuordnung zur Hansestadt Wismar übertragen bzw. welche Flächen befinden sich noch immer im Sondervermögen? (Bitte mit Flurstücksangabe und Gemarkung bezeichnen)

 

2.)   Bitte den einzelnen Übertragungsvorgängen die Erwerber zuordnen.

 

3.)   Bitte den einzelnen Übertragungsvorgängen die Erlöse und Buchwertabgänge zuordnen.

 

 

 

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