Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2016/1973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Internetseite der Hansestadt Wismar ist zu lesen, dass der Tapetensaal [] auch für private Festlichkeiten, wie Hochzeiten, angemietet werden.kann (Stand: 21.09.2016). In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Gebühren werden für die Anmietung für private Festlichkeiten im Tapetensaal erhoben?

 

  1. Wer hat die Kostenkalkulation hierfür bearbeitet bzw. erstellt?

 

  1. Wurde die Bürgerschaft an der Entscheidung über die Kostenkalkulation beteiligt?

 

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