Beschlussvorlage - VO/2016/1954
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut M-V"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.09.2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitglied im Zweckverband „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“. Der Zweckverband Kommunales Studieninstitut M-V nimmt die Aufgabe wahr, Mitarbeiter der im Verbandsgebiet gelegenen Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert aus- und fortzubilden sowie die nach den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.
Neben dem Verbandsvorsteher ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes, welches für alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes zuständig ist. Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung aus zwei Mitgliedern je Verbandsmitglied, der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie einer sogenannten weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung i.V.m. § 156 Abs. 3 und 4 KV M-V ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter der Hansestadt Wismar sowie eine Stellvertretung durch Wahl in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Legislaturperiode der Bürgerschaft.
Mit Bürgerschaftsbeschluss VO/2014/ 0928 wurde Frau Anne-Katrin Schmidt, zu dem Zeitpunkt Abteilungsleiterin der Abteilung Personal und Organisation, als weitere Vertreterin für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Studieninstitut M-V gewählt. Da Frau Schmidt nunmehr die Abteilungsleiterfunktion nicht mehr wahrnimmt, wird vorgeschlagen, sie abzuberufen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, Herrn Michel Ohlerich als weiteren Vertreter der Hansestadt Wismar für die Verbandsversammlung zu wählen und zu entsenden. Herr Ohlerich ist Abteilungsleiter der Abteilung Personalverwaltung und somit u.a. Fach- und Dienstaufsicht für den Aufgabenbereich Aus- und Fortbildung. Aufgrund dieses Fachbezugs kann Herr Ohlerich die Interessen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes angemessen vertreten.
Die Stellvertretung des mit dieser Vorlage zu wählenden Vertreters wird weiterhin die mit Bürgerschaftsbeschluss VO/2014/0928 gewählte Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Frau Birte Svoboda, wahrnehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsortes unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsortes unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können. | |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 4 Abs. 1 und 2 Satzung des Kommunalen Studieninstitutes i.V.m. § 156 Abs. 3 KV M-V | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,7 kB
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