Beschlussvorlage - VO/2016/1956
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Burg" - Antrag zur Mittelübertragung in die Gesamtmaßnahme Altstadt
Außerplanmäßige Bereitstellung finanzieller Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 BAUAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Domschat-Jahnke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60.1 Abt. Bauordnung; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Domschat-Jahnke, Nadine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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12.09.2016
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.09.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
- Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.
Sachverhalt
Begründung:
Am 07.10.1993 wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar der Beschluss zur Einleitung von Voruntersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Satz 3 BauGB für eine 130 ha große Fläche gefasst, die in der Vergangenheit als militärische Anlage (Kaserne) genutzt wurde.
Am 21.08.1999 wurde die Satzung als Entwicklungsgebiet und die Erteilung ihrer Genehmigung bekannt gemacht.
Das förmlich festgelegte Entwicklungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 120.479 m².
Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme war es, durch städtebauliche Neuordnung und Ausweisung spezifischer Nutzungen die Revitalisierung dieser Brachfläche unter der Prämisse zu verfolgen, dass qualifizierte Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errichtet werden.
Zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme wurde mit der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ein Entwicklungsträgervertrag am 18. Juni 1999 abgeschlossen.
Für die Gesamtmaßnahme wurden 1993 erstmalig Städtebaufördermittel aus dem Programm EW/93 in Höhe von insgesamt 3.067,8 Mio. € bewilligt. 2002 wurde der Betrag um weitere 601,9 T€ aufgestockt. Die Städtebaufördermittel wurden im Wesentlichen für Voruntersuchungen, den Ankauf der Flächen sowie für Abriss- und Sicherungsmaßnahmen eingesetzt. Weitere Bewilligungen erfolgten aus dem Allgemeinen Städtebauförderungsprogramm in den Jahren 2004 bis 2010. Drei Einzelmaßnahmen wurden aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung mit einem Volumen von 2,89 Mio. € im Zeitraum 2002 bis 2004 bezuschusst. Diese Finanzhilfen sind laut Bewilligungsbescheid vorzufinanzieren.
Vor dem Hintergrund, dass die Hansestadt Wismar eigene Mittel zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stellen kann, wurde bereits im Trägervertrag vom 18.06.1999 in § 6 (8) und (9) ein Kreditrahmen in Höhe von 5 Mio. DM vereinbart. Der Trägervertrag erhielt die erforderlichen Genehmigungen des Innenministeriums M-V. Der Kreditvertrag wurde im Oktober 1999 unterzeichnet, die Kreditmittel standen ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung und wurden erstmals 2001 in Anspruch genommen.
Die nachfolgend aufgeführten Eigenanteile konnten von der Hansestadt Wismar ebenfalls nicht erbracht werden. Zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der betreffenden Finanzhilfen wies das Sondervermögen einen negativen Bestand aus.
Programm | Eigenanteil | Fälligkeit Eigenanteil | Kontostand |
EW/1993 | 120.383,69 € | 30.12.2002 | -699.824,10 € |
A/2004 | 117.250,00 € | 23.05.2006 | -293.722,09 € |
A/2005 | 16.550,00 € | 29.12.2005 | -51.735,59 € |
A/2005 | 116.250,00 € | 10.10.2006 | -536.871,29 € |
A/2006 | 36.650,00 € | 14.12.2006 | -453.414,54 € |
EFRE Innere Erschließung | 278.586,45 € | 31.12.2002 | -699.824,10 € |
EFRE Schadstoffsanierung | 62.065,43 € | 31.12.2004 | -1.287.768,82 € |
EFRE Renaturierung | 126.032,31 € | 29.12.2005 | -51.735,59 € |
Die jährlichen Zwischenabrechnungen zu Einnahmen und Ausgaben wurden dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern zugesandt. Im Jahr 2010 wurde die Entwicklungsmaßnahme durch das Landesförderinstitut in die Prüfung aufgenommen und die Zwischenabrechnung für die Jahre 1993 bis 2008 geprüft. Nach einem umfangreichen Anhörungsverfahren ist mit Datum vom 08. Januar 2016 ein Bescheid durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 1993 - 2011 ergangen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dem städtebaulichen Sondervermögen insgesamt
1.878.044,97 € davon
- 1.179.834,85 € städtische Eigenanteile für Städtebaufördermittel,
- 548.229,29 € Vorteilsausgleich (Zinsen) und
- 98.620,47 € Eigenanteil auf den Vorteilsausgleich
- 51.360,36 € Vorteilsausgleich (Zeitraum 01.04.2015 – 19.07.2016)
zu erstatten sind.
In mehreren Gesprächen wurde zusammen mit den Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommerns ein zweckentsprechender Einsatz dieser finanziellen Mittel besprochen. Diese sicherten zu, das mit Beschluss der Bürgerschaft durch die Hansestadt Wismar ein Ausnahmeantrag mit ausführlicher Begründung beim Ministerium gestellt werden kann, um die Mittel in der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen zu können.
Diese Umwidmung der Mittel kann jedoch erst nach Rücknahme des Widerspruchs erfolgen.
Mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Entwicklungsträger DSK werden derzeit geprüft.
Zur Vermeidung weiterer möglicher Berechnungen eines Vorteilsausgleichs wurde mit Datum vom 19.07.2016 ein Betrag in Höhe von 1.179.834,85 € auf das Treuhandkonto eingezahlt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: Der Gesamtbetrag, welcher für die Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zu erstatten ist, beträgt 1.878.044,97 €. Aus bereits vorhandenen Städtebaufördermitteln werden 501.844,97 € gedeckt. Der Restbetrag in Höhe von 1.376.200,00 € soll , verteilt auf 2 Jahr, außerplanmäßig wie folgt bereitgestellt werden. | |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5415113 / 08 | Aufwand in Höhe von | 1.048.200 |
| |||
Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7415113 / 08 | Auszahlung in Höhe von | 1.048.200 |
| |||
Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung wird wie folgt gesichert (außerplanmäßig. Bewilligung) | ||
|
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|
|
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto/Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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| 41102.4629999 / 09 | Steuererstattung Krankenhaus | 31.100 |
| 61101.4021000 / 09 | Gemeindeanteil Einkommenssteuer | 144.400 |
| 61101.4052100 / 09 | Familienleistungsausgleich | 9.400 |
| 61103.4111100 / 09 | Schlüsselzuweisungen § 12 FAG M-V | 23.300 |
| 62301.4730000 / 09 | Gewinnausschüttung EVB (SWW) | 303.000 |
| 62603.4625100 / 09 | Gewinnausschüttung Wobau | 342.000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| 36101.5255900 / 07 | Gemeindeanteil Kita | 100000 |
| 61200.5751100 / 09 | Zinsen Kassenkredit | 95.000 |
|
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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| 41102.6690000 / 09 | Steuererstattung Krankenhaus | 31.100 |
| 61101.6021000 / 09 | Gemeindeanteil Einkommenssteuer | 144.400 |
| 61101.6052100 / 09 | Familienleistungsausgleich | 9.400 |
| 61103.6111100 / 09 | Schlüsselzuweisungen § 12 FAG M-V | 23.300 |
| 62301.6730000 / 09 | Gewinnausschüttung EVB (SWW) | 303.000 |
| 62603.6625100 / 09 | Gewinnausschüttung Wobau | 342.000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| 36101.7255900 / 07 | Gemeindeanteil Kita | 100.000 |
| 61200.7751100 / 09 | Zinsen Kassenkredit | 95.000 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr (2017) | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.5415113 / 08 | Aufwand in Höhe von | 328.000 |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7415113 / 08 | Auszahlung in Höhe von | 328.000 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung wird wie folgt gesichert (außerplanmäßig Bewilligung) | ||
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Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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| 61101.4021000 / 09 | Gemeindeanteil Einkommenssteuer | 240.700 |
| 61101.4022000 / 09 | Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 32.300 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| 61200.5751100 / 09 | Zinsen Kassenkredit | 55000 |
|
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Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
| 61101.6021000 / 09 | Gemeindeanteil Einkommenssteuer | 240.700 |
| 61101.6022000 / 09 | Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 32.300 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| 61200.7751100 / 09 | Zinsen Kassenkredit | 55000 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: | ||
