Beschlussvorlage - VO/2016/1947
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung einer Investitionsmaßnahme - "Deckeninstandsetzung eines Teilabschnittes der Philipp-Müller-Str. sowie der Dammhusener Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rittemann, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.09.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2016
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Straßenzug Phillip-Müller-Straße/Dammhusener Chaussee stellt in Wismar eine wichtige innerörtliche Verbindung dar. Auf Grund der Nutzungsdauer sind Verschleißerscheinungen und Schäden an der Deckschicht festzustellen, die mit Maßnahmen der Instandhaltung nicht mehr zu beseitigen sind.
Grundlage dieser Bewertung sind Tragfähigkeismessungen, die im Vorfeld vorgenommen wurden. Im Ergebnis des Gutachtens der Firma „GSA mbH“ aus Kaiserslautern wird eine Deckenerneuerung empfohlen, um mittel- und langfristig die Befahrbarkeit zu verbessern, die Bausubstanz zu erhalten und wiederum die normative Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren zu erreichen.
Erst seit diesem Jahr werden solche Maßnahmen vom Straßenbauamt Schwerin gefördert (und stehen Fördermittel noch für 2016 zur Verfügung), sodass sehr kurzfristig eine Planung erstellt werden musste. Mit baufachlicher Prüfung vom 30.06.2016 wurde das Vorhaben als angemessen und zuwendungsfähig eingeschätzt. Das Vorhaben entspricht demnach den zukünftigen Verkehrsbelastungen und auch den einschlägigen Regelwerken. Wichtig ist, dass eine Umsetzung der Maßnahme bis Ende Oktober 2016 erfolgt. Nur damit kann sichergestellt werden, dass die äußeren Randbedingungen (z.B. Einbautemperaturen) den Qualitätsanforderungen der technischen Regelwerke entsprechen.
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.4 KV M-V ist nicht notwendig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 6816620 | Einzahlung in Höhe von | 238.900,00 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 7852200 | Auszahlung in Höhe von | 317.332,43 |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 7852200 | Auszahlung in Höhe von aus Teilhaushalt 08 Maßnahme Nr.: 54101 001 „Deckschichten Straßen“ | 78.432,43 Eigenmittelanteil |
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
