Beschlussvorlage - VO/2016/1940

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.

Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung an den Haushalt der

Hansestadt Wismar zum 30.11.2016

aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00

Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19

       

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß § 20 EigVO verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Der Jahresabschluss 2015 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

Der Jahresabschluss 2015 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.629.937,19 aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:

- Stadtreinigung:

134.515,31

- Stadtentwässerung:                                     1.070.710,74

- Stadtverkehr:                                                2.424.711,14

Im Bereich Stadtreinigung sind im Jahr 2015 die Erträge aus Straßenreinigungsgebühren bei konstanten Gebührensätzen geringfügig gesunken (25 T). Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt werden. Die Erlöse aus Abfallgebühren sind aufgrund einer Gebührenerhöhung und der Einführung der Pflicht-Biotonne zum 01.01.2015 bei einer um 4 % gesunkenen Entsorgungsmenge um 290 Tgestiegen.

Die Investitionen des Bereiches Stadtreinigung beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf 399 Tund betrafen im Wesentlichen die Anschaffung einer Kehrsaugmaschine sowie einer Trommelsiebanlage.

Im Bereich Stadtentwässerung ist die der Berechnung zugrundeliegende Abwassermenge gegenüber dem Vorjahr um 37 Tm³ auf 2.740 Tm³ gesunken, so dass sich die Gebühreneinnahmen um 100 Tauf 7.145 Treduziert haben.

Das Investitionsvolumen des Bereiches Stadtentwässerung betrug im Geschäftsjahr 2015 2.393 Tund betraf im Wesentlichen die Verbesserung des Kanalsystems und die Anschaffung eines Mobilbaggers.

Der Bereich Stadtverkehr schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Gewinn von 2.425 Tab, was im Wesentlichen auf die Ausschüttung der Stadtwerke Wismar GmbH in Höhe von 1.938 Tzurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse stiegen im Jahr 2015 um 148 Tauf 1.529 Tan. Hauptursache hierfür ist die Inbetriebnahme von zwei kostenpflichtigen Parkplätzen (PP Altstadt/Turmstraße und PP Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße) im März 2015.

Für Investitionen wurde im Bereich Stadtverkehr ein Gesamtbetrag in Höhe von 914 Taufgewendet, der im Wesentlichen für die Herstellung weiterer Parkierungsanlagen und den Ersatz von Fahrzeugen beinhaltet.

Der Bereich Stadtverkehr besteht aus den beiden Mandanten BgA Stadtverkehrund Verkehrsraum. Das Beteiligungsergebnis ist Bestandteil des Ergebnisses des BgA Stadtverkehr. Das Ergebnis des BgA Stadtverkehr setzt sich aus den Hauptkostenstellen gewerbliche Parkraumbewirtschaftung(Jahresergebnis: 1.945 T, davon 1.938 TBeteiligungsergebnis SWW) und Infrastruktur(Betriebshof und ZOB: 5 T) zusammen. Zum hoheitlichen Mandanten Verkehrsraumgehören die Hauptkostenstellen hoheitliche Parkraumbewirtschaftung(Jahresergebnis: 838 T) und Verkehrsanlagen/Straßenbeleuchtung(-364 T). Erwirtschaftete Mittel aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurden zur Finanzierung des Verlustes bei der Aufgabenerfüllung der Straßenbeleuchtung genutzt.

 

Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2015 des BgA Stadtverkehr 1.548.000 an den städtischen Haushalt auszuschütten. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft weiterhin vor, den verbleibenden Betrag aus dem Jahresergebnis 2015 den Gewinnrücklagen zuzuführen. Die Rücklage soll insbesondere zur Tilgung offener Verbindlichkeiten sowie für notwendige Baumaßnahmen zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Parkraumkonzeptes verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.4730000

Ertrag in Höhe von

1.303 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.6730000

Einzahlung in Höhe von

1.303 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 22 KV MV i.V.m. § 5 EigVO MV

 

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