Beschlussvorlage - VO/2016/1940
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Michaela Kuhn
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 03 Beteiligungsverwaltung; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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06.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 3.629.937,19 € wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar zum 30.11.2016
aus dem BgA Stadtverkehr:1.548.000,00 €
Einstellung in die Rücklagen:2.081.937,19 €
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Sachverhalt
Begründung:
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist gemäß § 20 EigVO verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des HGB aufzustellen. Der Jahresabschluss 2015 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss 2015 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.629.937,19 € aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:
- Stadtreinigung: | 134.515,31 € |
- Stadtentwässerung: 1.070.710,74 €
- Stadtverkehr: 2.424.711,14 €
Im Bereich Stadtreinigung sind im Jahr 2015 die Erträge aus Straßenreinigungsgebühren bei konstanten Gebührensätzen geringfügig gesunken (25 T€). Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt werden. Die Erlöse aus Abfallgebühren sind aufgrund einer Gebührenerhöhung und der Einführung der Pflicht-Biotonne zum 01.01.2015 bei einer um 4 % gesunkenen Entsorgungsmenge um 290 T€ gestiegen.
Die Investitionen des Bereiches Stadtreinigung beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf 399 T€ und betrafen im Wesentlichen die Anschaffung einer Kehrsaugmaschine sowie einer Trommelsiebanlage.
Im Bereich Stadtentwässerung ist die der Berechnung zugrundeliegende Abwassermenge gegenüber dem Vorjahr um 37 Tm³ auf 2.740 Tm³ gesunken, so dass sich die Gebühreneinnahmen um 100 T€ auf 7.145 T€ reduziert haben.
Das Investitionsvolumen des Bereiches Stadtentwässerung betrug im Geschäftsjahr 2015 2.393 T€ und betraf im Wesentlichen die Verbesserung des Kanalsystems und die Anschaffung eines Mobilbaggers.
Der Bereich Stadtverkehr schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Gewinn von 2.425 T€ ab, was im Wesentlichen auf die Ausschüttung der Stadtwerke Wismar GmbH in Höhe von 1.938 T€ zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse stiegen im Jahr 2015 um 148 T€ auf 1.529 T€ an. Hauptursache hierfür ist die Inbetriebnahme von zwei kostenpflichtigen Parkplätzen (PP Altstadt/Turmstraße und PP Westhafen/Ostkai/Alte Lagerstraße) im März 2015.
Für Investitionen wurde im Bereich Stadtverkehr ein Gesamtbetrag in Höhe von 914 T€ aufgewendet, der im Wesentlichen für die Herstellung weiterer Parkierungsanlagen und den Ersatz von Fahrzeugen beinhaltet.
Der Bereich Stadtverkehr besteht aus den beiden Mandanten „BgA Stadtverkehr“ und „Verkehrsraum“. Das Beteiligungsergebnis ist Bestandteil des Ergebnisses des BgA Stadtverkehr. Das Ergebnis des BgA Stadtverkehr setzt sich aus den Hauptkostenstellen „gewerbliche Parkraumbewirtschaftung“ (Jahresergebnis: 1.945 T€, davon 1.938 T€ Beteiligungsergebnis SWW) und „Infrastruktur“ (Betriebshof und ZOB: 5 T€) zusammen. Zum hoheitlichen Mandanten „Verkehrsraum“ gehören die Hauptkostenstellen „hoheitliche Parkraumbewirtschaftung“ (Jahresergebnis: 838 T€) und „Verkehrsanlagen/Straßenbeleuchtung“ (-364 T€). Erwirtschaftete Mittel aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurden zur Finanzierung des Verlustes bei der Aufgabenerfüllung der Straßenbeleuchtung genutzt.
Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2015 des BgA Stadtverkehr 1.548.000 € an den städtischen Haushalt auszuschütten. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft weiterhin vor, den verbleibenden Betrag aus dem Jahresergebnis 2015 den Gewinnrücklagen zuzuführen. Die Rücklage soll insbesondere zur Tilgung offener Verbindlichkeiten sowie für notwendige Baumaßnahmen zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Parkraumkonzeptes verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.4730000 | Ertrag in Höhe von | 1.303 T€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301.6730000 | Einzahlung in Höhe von | 1.303 T€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 22 KV MV i.V.m. § 5 EigVO MV | ||
