Beschlussvorlage - VO/2016/1884
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 im Rahmen der Evaluierung des untergesetzlichen Regelwerks zur kommunalen Doppik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.07.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.07.2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeinden und Landkreise sowie mehrere kommunale Verbände in Mecklenburg-Vorpommern führen spätestens seit dem 01.01.2012 ihren Haushalt nach den Regeln der kommunalen Doppik. Auch die Hansestadt Wismar hat zum 01.01.2012 auf das System der doppelten Buchführung umgestellt.
Nach zwischenzeitlich vier Jahren landesweiter praktischer Anwendung wurde das untergesetzliche Regelwerk (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, Gemeindekassenverordnung-Doppik, Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik) im Jahr 2016 mit dem Ziel einer Deregulierung evaluiert. Am 6. Juni 2016 ist nunmehr ein überarbeitetes Regelwerk in Kraft getreten, welches die Vorgaben für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem vertretbaren Maß reduziert, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der Haushaltsunterlagen erhöht sowie eine flexiblere Haushaltsführung ermöglicht. Zugleich wird das Verfahren zur Beurteilung und zum Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der kommunalen Doppik bestimmt. Schließlich werden auf Basis der allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach § 43 der Kommunalverfassung die Handlungsnotwendigkeiten konkretisiert, die sich aus Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ergeben. Erstmalig wird aber auch klargestellt, unter welchen Voraussetzungen bei Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter oder weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit Investitionskredite, Verpflichtungsermächtigungen oder der Stellenplan genehmigungsf臧ig sind.
Das ab dem 6. Juni 2016 geltende neue Regelwerk ist ueber die Website http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Doppik/ unter der Rubrik "Dokumente und Publikationen" jederzeit abrufbar. Lesefassungen der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der Gemeindekassenverordnung-Doppik stehen im Dienstleistungsportal MV unter Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bzw. Gemeindekassenverordnung-Doppik zur Verfügung.
Den Kommunen ist es ・ergangsweise mit wenigen Ausnahmen freigestellt, die Haushaltswirtschaft bis einschließlich des Haushaltsjahres 2017, bei Doppelhaushalten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018, noch nach dem bis zum 5. Juni 2016 geltenden Gemeindehaushaltsrecht zu führen. Sofern eine Kommune sich hierfür entscheidet, sind die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M V S. 34), die zuletzt durch die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 13. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1118) geändert worden ist sowie die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik vom 8. Dezember 2008 (AmtsBl. M-V S. 1078), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2013 (AmtsBl. M-V S. 190) geändert worden sind, anzuwenden.
Die Durchführungsbestimmungen, als Bestandteil des Haushaltsplanes der Hansestadt Wismar, bestimmen den Rahmen einer ordnungsgemäßen Haushaltsumsetzung. Vor allem die Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ermöglichen es den Gemeinden, das Bewirtschaftungssystem so zu wählen, dass es den örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten gerecht wird.
Mit der Überarbeitung der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017 sollen die o.g. Vorteile des evaluierten Regelwerks ausgeschöpft werden. Auch im Rahmen der Erarbeitung des ersten doppischen Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass ein noch flexiblere Haushaltsführung notwendig ist, insbesondere um die verwaltungsinternen Abläufe möglichst unbürokratisch gestalten zu können.
Folgende wesentliche Änderung kennzeichnen die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung 2016/2017:
• Ergänzung/Anpassung der Wertgrenzen für die Erforderlichkeit einer
Nachtragshaushaltssatzung (Punkt 1.1.)
• Ergänzung/Konkretisierung der Zweckbindung nach § 13 GemHVO-Doppik, der
Deckungsfähigkeit nach § 14 GemHVO-Doppik sowie der Übertragbarkeit nach §
15 GemHVO-Doppik (Punkt 3.1. bis 3.3.)
• Verzicht auf die separate Darstellung der Anordnungsberechtigung
• Aktualisierung der Produktverantwortungen (Punkt 4.)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,7 kB
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