Beschlussvorlage - VO/2016/1855
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Globalkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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05.07.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen (Anlage 1) und des fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzeptes (Anlage 2) die derzeit festgesetzten Abwasserbeitragssätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung in der Hansestadt Wismar beizubehalten.
Sachverhalt
Begründung:
Das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) schreibt den anschlussbeitragserhebenden Gemeinden vor, dass Anschlussbeiträge nur auf der Grundlage einer Kalkulation (Global- oder Rechnungsperiodenkalkulation) erhoben werden dürfen. Die Hansestadt Wismar entschied sich mit der Beitragssatzung vom 10.12.2001 für die für die so genannte Globalkalkulation mit einem zeitlichen Umfang von ca. 20 Jahren. Die vorliegende Kalkulation dient der Überprüfung und der Fortschreibung der bestehenden Globalkalkulation bis zum Jahr 2021. Die höchstzulässigen Beitragssätze nach dieser Kalkulation betragen für Schmutzwasser 2,64 €/m² (Anlage 1 Seite 34) und für Niederschlagswasser 4,37 €/m² (Anlage 1 Seite 35). Es wird vorgeschlagen, die Beiträge nur in dem Umfang zu erheben, wie bisher, d.h. für Schmutzwasser 1,65 €/m² und für Niederschlagswasser 3,26 €/m².
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
